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  • ab 21.06.2024 (aktuelle Fassung)

Art. 1 2. IT-ÄndStVG

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags
Redaktionelle Abkürzung
2. IT-ÄndStVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20500

(1) Dem am 27. November/31. Dezember 2023 unterzeichneten Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags wird zugestimmt.

(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 3 Abs. 1 Satz 1 in Kraft tritt, wird im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht.

(4) Wird der Staatsvertrag nach seinem Artikel 3 Abs. 1 Satz 2 gegenstandslos, so wird dies bis zum 31. Januar 2025 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht.