Art. 1 2. IT-ÄndStVG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags
- Redaktionelle Abkürzung
- 2. IT-ÄndStVG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20500
(1) Dem am 27. November/31. Dezember 2023 unterzeichneten Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 3 Abs. 1 Satz 1 in Kraft tritt, wird im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht.
(4) Wird der Staatsvertrag nach seinem Artikel 3 Abs. 1 Satz 2 gegenstandslos, so wird dies bis zum 31. Januar 2025 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht.