2. IT-ÄndStVG,NI - Zweiter IT-Änderungsstaatsvertrag-Gesetz

Gesetz zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags
Redaktionelle Abkürzung
2. IT-ÄndStVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20500

Vom 18. Juni 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 49 - VORIS 20500 -)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Art. 1 2. IT-ÄndStVG

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags
Redaktionelle Abkürzung
2. IT-ÄndStVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20500

(1) Dem am 27. November/31. Dezember 2023 unterzeichneten Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags wird zugestimmt.

(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 3 Abs. 1 Satz 1 in Kraft tritt, wird im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht.

(4) Wird der Staatsvertrag nach seinem Artikel 3 Abs. 1 Satz 2 gegenstandslos, so wird dies bis zum 31. Januar 2025 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht.

Art. 2 2. IT-ÄndStVG

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags
Redaktionelle Abkürzung
2. IT-ÄndStVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20500

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Hannover, den 18. Juni 2024

Die Präsidentin des Niedersächsischen Landtages
Hanna Naber

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Der Niedersächsische Ministerpräsident
Stephan Weil