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Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen zu einer grenzüberschreitenden Raumordnung und Landesentwicklung

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen zu einer grenzüberschreitenden Raumordnung und Landesentwicklung
Redaktionelle Abkürzung
RO/LE-NI/HB-StV,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
23100

Vom 5. Mai 2009 (Nds. GVBl. S. 358 - VORIS 23100 -) (1)

Red. Anm.: Veröffentlicht durch das Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen zu einer grenzüberschreitenden Raumordnung und Landesentwicklung vom 24. September 2009 (Nds. GVBl. S. 358)

Das Land Niedersachsen, vertreten durch den Ministerpräsidenten, und die Freie Hansestadt Bremen, vertreten durch den Präsidenten des Senats, schließen vorbehaltlich der Zustimmung ihrer verfassungsmäßig berufenen Organe nachfolgenden Staatsvertrag:

Präambel

Es ist Anliegen und gemeinsames Interesse der Länder Niedersachsen und Bremen, die Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche und strukturelle Entwicklung in den Verflechtungsbereichen der Oberzentren Bremen und Bremerhaven mit Niedersachsen durch eine verbindliche, grenzübergreifende raumordnerische Zusammenarbeit weiter zu verbessern.

Beide Länder begrüßen die vielfältigen regionalen Aktivitäten von Städten, Gemeinden, Flecken, Samtgemeinden und Landkreisen zur vertieften regionalen Abstimmung und Vernetzung in den Verflechtungsbereichen und wollen diese aktiv unterstützen. Dabei anerkennen sie die Bedeutung der Landkreise und kreisfreien Städte in ihrer Funktion als Träger der Regionalplanung sowie die Bedeutung der Städte und Gemeinden als Träger der kommunalen Planungshoheit. Die Länder bekennen sich gemeinsam mit diesen Akteuren zur partnerschaftlichen Entwicklung der Region auf verlässlicher Basis. Die nachfolgenden Vereinbarungen zu einer größeren Verbindlichkeit sind ein erster Schritt auf dem Wege zu einer gemeinsamen Landesgrenzen überschreitenden Raumordnung und Landesentwicklung.

Die raumstrukturelle Gesamtentwicklung soll sich am Leitbild der dezentralen Konzentration der Siedlungsentwicklung orientieren, das durch Stärkung der regionalen Qualitäten den Anforderungen der Nachhaltigkeit, der demografischen Entwicklung und der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit gerecht wird.

Grundlagen hierfür sind

  • das von den niedersächsischen Städten Achim, Bassum, Delmenhorst, Osterholz-Scharmbeck, Sulingen, Syke, Twistringen und Verden, den Gemeinden Berne, Dötlingen, Ganderkesee, Grasberg, Hude, Kirchlinteln, Lemwerder, Lilienthal, Oyten, Ritterhude, Schwanewede, Stuhr, Weyhe und Worpswede, den Flecken Langwedel und Ottersberg sowie den Samtgemeinden Bruchhausen-Vilsen, Hambergen, Harpstedt, Grafschaft Hoya und Thedinghausen gemeinsam mit den Landkreisen Diepholz, Oldenburg, Osterholz, Verden und Wesermarsch sowie der Stadtgemeinde Bremen erarbeitete Interkommunale Raumstrukturkonzept Region Bremen (INTRA),

  • der von den niedersächsischen Städten Cuxhaven, Langen und Nordenham, den Gemeinden Butjadingen, Loxstedt, Nordholz und Schiffdorf sowie den Samtgemeinden Bederkesa, Beverstedt, Hadeln, Hagen und Land Wursten gemeinsam mit den Landkreisen Cuxhaven und Wesermarsch sowie der Stadtgemeinde Bremerhaven eingerichtete Prozess des Regionalforums Bremerhaven,

  • die für die raumordnerische Zusammenarbeit beider Länder relevanten Regelungen des Landes-Raumordnungsprogramms Niedersachsen, insbesondere diejenigen zur Entwicklung in den Verflechtungsbereichen Bremen/Niedersachsen.

Diese Grundlagen werden in Bremen zeitnah durch eine nach zentralörtlichen Prinzipien differenzierte raumstrukturelle Gliederung ergänzt.

Anliegen und gemeinsames Interesse der Länder Niedersachsen und Bremen ist auch eine Verfahrensbeschleunigung bei grenzüberschreitenden Infrastrukturmaßnahmen.

Daraus resultierend und in Umsetzung ihrer gemeinsamen Verantwortung für eine erfolgreiche regionale Entwicklung schließen die Länder Niedersachsen und Bremen folgenden Staatsvertrag:

Redaktionelle InhaltsübersichtArtikel 
Festlegung gemeinsamer Erfordernisse der Raumordnung auf Ebene der beiden Länder, oberzentrale Funktionen der Städte Bremen und Bremerhaven1
Rahmenregelung für einen raumordnerischen Vertrag zur verbindlichen Zusammenarbeit auf regionaler Ebene2
Verfahrensabstimmung über Infrastrukturmaßnahmen3
Inkrafttreten4

(1) Red. Anm.:

Nach Artikel 4 Absatz 1 tritt der Vertrag am ersten Tag des auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgenden Monats in Kraft. Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 Absatz 1 in Kraft tritt, ist nach Artikel 1 Absatz 3 des Gesetzes vom 24. September 2009 (Nds. GVBl. S. 358) im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.