Abschnitt 1 DfTImpfstVO - I.
Bibliographie
- Titel
- Durchführung der Tierimpfstoff-Verordnung
- Redaktionelle Abkürzung
- DfTImpfstVO,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78510000046001
Zuständige Behörden sind
- 1.
nach § 3 Satz 1 und § 37
der ML, - 2.
nach § 31 Abs. 4 Satz 6 und § 34 Abs. 1 Satz 2
die Bezirksregierungen, - 3.
nach § 28
- a)
die Landkreise/kreisfreien Städte, wenn es sich um einen Hersteller handelt, der nicht mit Erregern der in § 5 Abs. 2 genannten Art arbeitet,
- b)
die Bezirksregierungen, wenn es sich um Betriebe handelt, die mit Erregern der in § 5 Abs. 2 genannten Art arbeiten.
Der ML ist jeweils zu unterrichten.