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  • ab 13.11.1986 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 DfTImpfstVO - I.

Bibliographie

Titel
Durchführung der Tierimpfstoff-Verordnung
Redaktionelle Abkürzung
DfTImpfstVO,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78510000046001

Zuständige Behörden sind

  1. 1.

    nach § 3 Satz 1 und § 37
    der ML,

  2. 2.

    nach § 31 Abs. 4 Satz 6 und § 34 Abs. 1 Satz 2
    die Bezirksregierungen,

  3. 3.

    nach § 28

    1. a)

      die Landkreise/kreisfreien Städte, wenn es sich um einen Hersteller handelt, der nicht mit Erregern der in § 5 Abs. 2 genannten Art arbeitet,

    2. b)

      die Bezirksregierungen, wenn es sich um Betriebe handelt, die mit Erregern der in § 5 Abs. 2 genannten Art arbeiten.

Der ML ist jeweils zu unterrichten.