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  • ab 21.12.2005 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 BefÜbRdErl

Bibliographie

Titel
Veränderung von Ansprüchen; Übertragung von Befugnissen
Redaktionelle Abkürzung
BefÜbRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64000

4.
Fälle von grundsätzlicher Bedeutung bedürfen der Einwilligung des MF. Ein Fall von grundsätzlicher Bedeutung ist insbesondere anzunehmen, wenn die Entscheidung über den Einzelfall hinaus präjudizielle Auswirkungen haben kann.