BefÜbRdErl,NI - BefugnisübertragungsRdErl

Veränderung von Ansprüchen; Übertragung von Befugnissen

Bibliographie

Titel
Veränderung von Ansprüchen; Übertragung von Befugnissen
Redaktionelle Abkürzung
BefÜbRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64000

RdErl. d. ML v. 17. 11. 2005 - 403-04001/1-54 (N) -

Vom 17. November 2005 (Nds. MBl. S. 1009)

- VORIS 64000 -

Bezug:

RdErl. d. MF v. 11. 7. 1996 (Nds. MBl. S. 1868), zuletzt geändert durch RdErl. v. 2. 5. 2005 (Nds. MBl. S. 412)
- VORIS 64000 03 00 00 006 -

Abschnitt 1 BefÜbRdErl

Bibliographie

Titel
Veränderung von Ansprüchen; Übertragung von Befugnissen
Redaktionelle Abkürzung
BefÜbRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64000

1.
Gemäß § 59 Abs. 1 Satz 2 LHO i. V. m. dem Bezugserlass (Nummer 6 der VV zu § 59 LHO - Anlage zum RdErl. vom 4. 1. 2005, Nds. MBl. S. 92 -) wird den Niedersächsischen Landesforsten die Befugnis übertragen,

1.1
Ansprüche im Einzelfall

  • bis zu einer Höhe von 300.000 EUR,
  • bis zu einer Höhe von 200.000 EUR bis zu 18 Monaten und
  • bis zu einer Höhe von 100.000 EUR bis zu drei Jahren

zu stunden;

1.2
Ansprüche im Einzelfall bis zur Höhe von 250.000 EUR befristet oder 100.000 EUR unbefristet niederzuschlagen;

1.3
Ansprüche im Einzelfall bis zu einer Höhe von 100.000 EUR zu erlassen.

Abschnitt 2 BefÜbRdErl

Bibliographie

Titel
Veränderung von Ansprüchen; Übertragung von Befugnissen
Redaktionelle Abkürzung
BefÜbRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64000

2.
Den GLL, dem Staatlichen Fischereiamt Bremerhaven, dem Niedersächsischen Landgestüt Celle, dem LAVES, der Niedersächsischen Forstlichen Versuchsanstalt und den Landwirtschaftskammern wird die Befugnis übertragen,

2.1
Ansprüche im Einzelfall

  • bis zu einer Höhe von 50.000 EUR bis zu 18 Monaten und
  • bis zu einer Höhe von 20.000 EUR bis zu drei Jahren

zu stunden;

2.2
Ansprüche im Einzelfall bis zur Höhe von 50.000 EUR befristet oder unbefristet niederzuschlagen;

2.3
Ansprüche im Einzelfall bis zu einer Höhe von 40.000 EUR zu erlassen.

Abschnitt 3 BefÜbRdErl

Bibliographie

Titel
Veränderung von Ansprüchen; Übertragung von Befugnissen
Redaktionelle Abkürzung
BefÜbRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64000

3.
Regelungen der Zahlstelle für den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für Landwirtschaft zu der Veränderung von Ansprüchen bleiben von diesem RdErl. unberührt.

Abschnitt 4 BefÜbRdErl

Bibliographie

Titel
Veränderung von Ansprüchen; Übertragung von Befugnissen
Redaktionelle Abkürzung
BefÜbRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64000

4.
Fälle von grundsätzlicher Bedeutung bedürfen der Einwilligung des MF. Ein Fall von grundsätzlicher Bedeutung ist insbesondere anzunehmen, wenn die Entscheidung über den Einzelfall hinaus präjudizielle Auswirkungen haben kann.