Abschnitt 2 BefÜbRdErl
Bibliographie
- Titel
- Veränderung von Ansprüchen; Übertragung von Befugnissen
- Redaktionelle Abkürzung
- BefÜbRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 64000
2.
Den GLL, dem Staatlichen Fischereiamt Bremerhaven, dem Niedersächsischen Landgestüt Celle, dem LAVES, der Niedersächsischen Forstlichen Versuchsanstalt und den Landwirtschaftskammern wird die Befugnis übertragen,
2.1
Ansprüche im Einzelfall
- bis zu einer Höhe von 50.000 EUR bis zu 18 Monaten und
- bis zu einer Höhe von 20.000 EUR bis zu drei Jahren
zu stunden;
2.2
Ansprüche im Einzelfall bis zur Höhe von 50.000 EUR befristet oder unbefristet niederzuschlagen;
2.3
Ansprüche im Einzelfall bis zu einer Höhe von 40.000 EUR zu erlassen.