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  • ab 21.12.2005 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 BefÜbRdErl

Bibliographie

Titel
Veränderung von Ansprüchen; Übertragung von Befugnissen
Redaktionelle Abkürzung
BefÜbRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64000

2.
Den GLL, dem Staatlichen Fischereiamt Bremerhaven, dem Niedersächsischen Landgestüt Celle, dem LAVES, der Niedersächsischen Forstlichen Versuchsanstalt und den Landwirtschaftskammern wird die Befugnis übertragen,

2.1
Ansprüche im Einzelfall

  • bis zu einer Höhe von 50.000 EUR bis zu 18 Monaten und
  • bis zu einer Höhe von 20.000 EUR bis zu drei Jahren

zu stunden;

2.2
Ansprüche im Einzelfall bis zur Höhe von 50.000 EUR befristet oder unbefristet niederzuschlagen;

2.3
Ansprüche im Einzelfall bis zu einer Höhe von 40.000 EUR zu erlassen.