Versionsverlauf

Pflichtfeld

Abschnitt 54 VGO - Übersicht

Bibliographie

Titel
Vollzugsgeschäftsordnung (VGO)
Amtliche Abkürzung
VGO
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
34300

(1) Personenbezogene Gefangenendaten werden in einem IT-Fachverfahren erfasst.

(2) Im IT-Fachverfahren werden insbesondere erfasst

  1. 1.

    die Personalstammdaten der Gefangenen,

  2. 2.

    die Veränderungen im Bestand (Bewegungsdaten),

  3. 3.

    die Disziplinarmaßnahmen,

  4. 4.

    die erzieherischen Maßnahmen im Jugendvollzug,

  5. 5.

    die besonderen Sicherungsmaßnahmen,

  6. 6.

    Ausführungen,

  7. 7.

    Außenbeschäftigung,

  8. 8.

    Ausgänge und Begleitausgänge,

  9. 9.

    Freigänge,

  10. 10.

    die Urlaube und Langzeitausgänge,

  11. 11.

    die Entweichungen.