Versionsverlauf

Pflichtfeld

Abschnitt 54 VGO - 54. Erfassung und Überwachung von Terminen

Bibliographie

Titel
Vollzugsgeschäftsordnung (VGO)
Amtliche Abkürzung
VGO
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
34300

(1) Strafzeitabhängige Termine und strafzeitabhängige Fristen werden automatisch erzeugt; alle sonstigen Termine und Fristen sind einzugeben.

(2) Termine und Fristen sind zu überwachen.