Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.01.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 SchUmfRdErl

Bibliographie

Titel
Umfragen und Erhebungen in Schulen
Redaktionelle Abkürzung
SchUmfRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Über ihre Beteiligung an einer genehmigten Umfrage oder Erhebung entscheiden die Schulen in eigener Zuständigkeit, sofern sie nicht durch Erlass des Kultusministeriums oder Verfügung der nachgeordneten Schulbehörde zur Beteiligung verpflichtet werden.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 6 Satz 1 des RdErl. vom 1. Dezember 2021 (SVBl. S. 647)