Abschnitt 4 SchUmfRdErl
Bibliographie
- Titel
- Umfragen und Erhebungen in Schulen
- Redaktionelle Abkürzung
- SchUmfRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
Über ihre Beteiligung an einer genehmigten Umfrage oder Erhebung entscheiden die Schulen in eigener Zuständigkeit, sofern sie nicht durch Erlass des Kultusministeriums oder Verfügung der nachgeordneten Schulbehörde zur Beteiligung verpflichtet werden.
Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 6 Satz 1 des RdErl. vom 1. Dezember 2021 (SVBl. S. 647)