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  • ab 01.01.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 SchUmfRdErl - Antrag

Bibliographie

Titel
Umfragen und Erhebungen in Schulen
Redaktionelle Abkürzung
SchUmfRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Der Antrag und die ihm beizufügenden Unterlagen müssen alle Angaben enthalten, die zur Prüfung und Feststellung der Genehmigungsvoraussetzungen nach Nummer 3 erforderlich sind. Danach sind vorzulegen:

2.1
die konkrete Bezeichnung des Vorhabens und dessen ausführliche Darstellung;

2.2
Angaben über die an dem Vorhaben beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Name, Anschrift und Qualifikation der für die Leitung und die Organisation des Projekts verantwortlichen Personen der Stelle, die die Erhebung durchführt, sowie der weiteren Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter) und der übrigen Personen, die von den noch nicht verarbeiteten Erhebungsunterlagen Kenntnis erlangen;

2.3
Benennung der an der Erhebung zu beteiligenden einzelnen Schulen, Angabe der Klassenstufen - ggf. bestimmter Fachklassen - und der voraussichtlichen Zahl der Klassen sowie Schülerinnen und Schüler;

2.4
Angaben über die Art und Weise und den voraussichtlichen zeitlichen Umfang der Inanspruchnahme von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften oder Erziehungsberechtigten;

2.5
Zeitplan der Erhebung;

2.6
bei Antragstellerinnen oder Antragstellern aus dem Hochschul- oder sonstigen Bildungsbereich eine Stellungnahme der fachlich zuständigen Professorin oder des fachlich zuständigen Professors oder der Projektleitung, bei Antragstellerinnen oder Antragstellern aus Studienseminaren der Seminarleitung;

2.7
bei Anträgen von Institutionen oder Personen, die ihren Sitz oder Wohnsitz außerhalb Niedersachsens haben, sowie bei Antragstellerinnen oder Antragstellern aus dem Hochschul- oder sonstigen Bildungsbereich, die zwar in Niedersachsen wohnen, aber an Bildungseinrichtungen außerhalb Niedersachsens tätig sind oder ausgebildet werden, eine besondere Begründung für die Durchführung der Erhebung in Niedersachsen;

2.8
Muster aller Unterlagen, deren Verwendung bei der Erhebung vorgesehen sind (Fragenkataloge, Erhebungsbogen, Tests, Muster eines Informationsschreibens für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Erhebung u. Ä.) sowie Angaben über den Zeitpunkt der Anonymisierung und die endgültige Vernichtung der zu erhebenden Daten.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 6 Satz 1 des RdErl. vom 1. Dezember 2021 (SVBl. S. 647)