Abschnitt 5 AuszReRdErl
Bibliographie
- Titel
- Verleihung von Auszeichnungen für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr
- Redaktionelle Abkürzung
- AuszReRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 11430000003016
Eine Geldbelohnung wird, da die ideelle Auszeichnung im Vordergrund steht, nur in Ausnahmefällen vorzuschlagen sein. Sie kann in Höhe von 50 bis 200 DM erwogen werden, wenn ganz besondere Umstände vorliegen, wie z.B. eine durch lang andauernde Krankheit verursachte ungünstige soziale Lage der Retterin oder des Retters oder ein ungewöhnlich umsichtiges und mutiges Verhalten einer jugendlichen Retterin oder eines jugendlichen Retters. Entsprechende Vorschläge sind besonders zu begründen.