§ 1 NElbtBRG - Biosphärenreservat "Niedersächsische Elbtalaue"
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über das Biosphärenreservat "Niedersächsische Elbtalaue" (NElbtBRG)
- Amtliche Abkürzung
- NElbtBRG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28100
(1) Das in § 2 beschriebene Gebiet wird in dem in diesem Gesetz näher bezeichneten Umfang als Biosphärenreservat "Niedersächsische Elbtalaue" festgesetzt.
(2) Zur Umsetzung der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (ABl. EG Nr. L 103 S. 1) in der jeweils gültigen Fassung werden die in der Anlage 2gekennzeichneten Flächen zum Europäischen Vogelschutzgebiet erklärt.