§ 53 HKG - Inhalt der Weiterbildung
Bibliographie
- Titel
- Kammergesetz für die Heilberufe (HKG)
- Amtliche Abkürzung
- HKG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21064070000000
Die Weiterbildung umfasst insbesondere die Vertiefung der Kenntnisse und Fähigkeiten in der Herstellung, Prüfung, Abgabe und Wirkungsweise von Arzneimitteln sowie der Information und Beratung über Arzneimittel einschließlich der Wechselbeziehungen zwischen Mensch und Umwelt.