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§ 53 HKGInhalt der Weiterbildung

Bibliographie

Titel
[keine Angabe]
Redaktionelle Abkürzung
HKG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21064070000000

Die Weiterbildung umfasst insbesondere die Vertiefung der Kenntnisse und Fähigkeiten in der Herstellung, Prüfung, Abgabe und Wirkungsweise von Arzneimitteln sowie der Information und Beratung über Arzneimittel einschließlich der Wechselbeziehungen zwischen Mensch und Umwelt.