Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Meß- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts
Bibliographie
- Titel
- Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Meß- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts
- Redaktionelle Abkürzung
- ZStGefStoffA,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 81640030000000
Vom 16./17. Dezember 1993 (Nds. GVBl. 1995 S. 120 - VORIS 81640 03 00 00 000 -)
Red. Anm.: Verkündet durch Gesetz vom 19. Mai 1995 (Nds. GVBl. S. 120)
Geändert durch Abkommen vom 3. Dezember 1998 (Nds. GVBl. 2000 S. 110)
Red. Anm.: Verkündet durch Gesetz vom 12. Mai 2000 (Nds. GVBl. S. 110)
Das Land Baden-Württemberg,
der Freistaat Bayern,
das Land Berlin,
das Land Brandenburg,
die Freie Hansestadt Bremen,
die Freie und Hansestadt Hamburg,
das Land Hessen,
das Land Mecklenburg-Vorpommern,
das Land Niedersachsen,
das Land Nordrhein-Westfalen,
das Land Rheinland-Pfalz,
das Saarland,
der Freistaat Sachsen,
das Land Sachsen-Anhalt,
das Land Schleswig-Holstein,
der Freistaat Thüringen
- nachstehend "Länder" genannt -
schließen, vorbehaltlich der etwa erforderlichen Zustimmung ihrer gesetzgebenden Körperschaften, nachstehendes Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Meß- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts.