§ 1 4. ZLS-ÄndAbk
Bibliographie
- Titel
- Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik
- Redaktionelle Abkürzung
- 4. ZLS-ÄndAbk,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 81640
Das Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik vom 16. und 17. Dezember 1993, zuletzt geändert durch das Abkommen vom 15. Dezember 2011, wird wie folgt geändert:
- 1.
Artikel 2 wird wie folgt geändert:
- a)
Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
In Spiegelstrich 1 werden die Wörter "Geräte- und" gestrichen.
- bb)
In Spiegelstrich 5 wird das Wort "sowie" angefügt.
- cc)
Es wird folgender Spiegelstrich 6 eingefügt:
- "-
der Rohrfernleitungsverordnung".
- b)
Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
In Spiegelstrich 1 werden die Wörter "Geräte- und" gestrichen.
- bb)
In Spiegelstrich 2 wird das Wort "und" durch ein Komma ersetzt.
- cc)
In Spiegelstrich 3 wird der Punkt durch das Wort "und" ersetzt.
- dd)
Es wird folgender Spiegelstrich 4 angefügt:
- "-
von Prüfstellen für Rohrfernleitungsanlagen nach der Rohrfernleitungsverordnung."
- c)
Absatz 4 wird wie folgt geändert:
- aa)
In Satz 1 werden die Angabe "Nr. 765" durch die Angabe "Nr. 765/2008" ersetzt und die Wörter "Geräte- und" gestrichen.
- bb)
In Satz 2 Nummer 2 werden die Wörter "Geräte- und" gestrichen.
- d)
In den Absätzen 5 und 6 werden jeweils die Wörter "§ 8 Absatz 4 und § 9 Geräte- und Produktsicherheitsgesetz" durch die Wörter "§ 26 Absatz 2 des Produktsicherheitsgesetzes einschließlich der damit zusammenhängenden Meldeverfahren der Marktüberwachungsbehörden" ersetzt.
- 2.
In Artikel 6 Absatz 1 wird die Abkürzung "StMAS" durch die Wörter "für den technischen Arbeits- und Verbraucherschutz zuständigen Bayerischen Staatsministerium" ersetzt.