Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik
Bibliographie
- Titel
- Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik
- Redaktionelle Abkürzung
- ZLS-Abk,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 81640030000000
Vom 16./17. Dezember 1993 (Nds. GVBl. 1995 S. 120 - VORIS 81640 03 00 00 000 -) (1)
Zuletzt geändert durch Abkommen vom 15. Dezember 2011 (Nds. GVBl. 2012 S. 258)(2)
Das Land Baden-Württemberg,
der Freistaat Bayern,
das Land Berlin,
das Land Brandenburg,
die Freie Hansestadt Bremen,
die Freie und Hansestadt Hamburg,
das Land Hessen,
das Land Mecklenburg-Vorpommern,
das Land Niedersachsen,
das Land Nordrhein-Westfalen,
das Land Rheinland-Pfalz,
das Saarland,
der Freistaat Sachsen,
das Land Sachsen-Anhalt,
das Land Schleswig-Holstein,
der Freistaat Thüringen
- nachstehend "Länder" genannt -
schließen, vorbehaltlich der etwa erforderlichen Zustimmung ihrer gesetzgebenden Körperschaften, nachstehendes Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Meß- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts.
Verkündet durch Gesetz vom 19. Mai 1995 (Nds. GVBl. S. 120)
Bekanntmachung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts
Vom 6. Mai 2013 (Nds. GVBl. S. 121)
Aufgrund des Absatzes 3 des Gesetzes zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts vom 18. Juli 2012 (Nds. GVBl. S. 258) wird bekannt gemacht, dass das Abkommen nach seinem § 2 am 1. Januar 2013 in vollem Umfang in Kraft getreten ist.