Versionsverlauf

Pflichtfeld

Anlage 4a EB-AVO-WaNi - Muster für die Bescheinigung über eine nicht bestandene Abiturprüfung für die Freie Waldorfschule

Bibliographie

Titel
Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die Qualifikationsphase und die Abiturprüfung an Freien Waldorfschulen sowie über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler (EB-AVO-WaNi)
Amtliche Abkürzung
EB-AVO-WaNi
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

(zu Nr. 15.1)

1. - erste Seite -

(Name der Schule, Schulort)

_______________________________________________________________________

BESCHEINIGUNG
________________________________________________________________________
geb. am __________________________ in ______________________________________
wohnhaft in ________________________________________________________________
hat sich nach dem Besuch der Qualifikationsphase der Freien Waldorfschule ohne Erfolg der Abiturprüfung unterzogen.

Dem Zeugnis liegen zugrunde:

Die Vereinbarung über die Durchführung der Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler an Waldorfschulen
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.2.1980 in der jeweils geltenden Fassung).

Die Vereinbarung über die Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 1.6.1979 in der jeweils geltenden Fassung).

Die Verordnung über die Qualifikationsphase und die Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler der Freien Waldorfschulen sowie über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler (AVO-WaNi) vom 2.5.2005 (Nds. GVBl. S. 139), geändert durch Verordnung vom 15.11.2012 (Nds. GVBl. S. 457).

2a. - zweite Seite - (ohne besondere Lernleistung)

Name, Vorname, Geburtstag, Geburtsort

I. Leistungen in den schriftlichen Abiturprüfungsfächern

Prüfungsfächer 1)Prüfungsergebnis (in einfacher Wertung)Gesamtergebnis 2)
schriftlichmündlich
1."eA"12-fach
2."eA"12-fach
3."eA"12-fach
4.8-fach

II. Leistungen in den mündlichen Abiturprüfungsfächern

Prüfungsfächer 3)Prüfungsergebnis (in einfacher Wertung)Gesamtergebnis
mündlichSchulhalbjahresergebnisse
5.......................................4-fach
6.......................................4-fach
7.4-fach
8.4-fach

Dieses Bescheinigung schließt den Nachweis über das ___________________- 4) ein.

__________________, den ______________________
(Siegel)
_______________________________
Die/Der Vorsitzende der Prüfungskommission

Für die Umrechnung der 6-Noten-Skala in das Punktesystem gilt folgender Schlüssel:

Notensehr gutgutbefriedigendausreichendmangelhaftungenügend
+1-+2-+3-+4-+5-6
Punkte15141312111009080706050403020100

2b. - zweite Seite - (mit besonderer Lernleistung)

Name, Vorname, Geburtstag, Geburtsort

I. Leistungen in den schriftlichen Abiturprüfungsfächern

Prüfungsfächer 1)2)Prüfungsergebnis (in einfacher Wertung)Gesamtergebnis 3)
schriftlichmündlich
1."eA"12-fach
2."eA"12-fach
3."eA"12-fach
4.7-fach
Besondere Lernleistung7-fach

II. Leistungen in den mündlichen Abiturprüfungsfächern

Prüfungsfächer 4)Prüfungsergebnis (in einfacher Wertung)Gesamtergebnis
mündlichSchulhalbjahresergebnisse
5.......................................4-fach
6.......................................4-fach
7.4-fach
8.4-fach

Dieses Bescheinigung schließt den Nachweis über das 4) ein.

__________________________________, den _________________________________
(Siegel)
________________________________
Die/Der Vorsitzende der Prüfungskommission

Für die Umrechnung der 6-Noten-Skala in das Punktesystem gilt folgender Schlüssel:

Notensehr gutgutbefriedigendausreichendmangelhaftungenügend
+1-+2-+3-+4-+5-6
Punkte15141312111009080706050403020100

Die Abiturprüfungsfächer, die auf erhöhtem Anforderungsniveau betrieben worden sind, sind mit "eA" gekennzeichnet.

Die Ergebnisse der schriftlichen und der mündlichen Abiturprüfung werden im Verhältnis 1:1 gewichtet.

Im 7. und 8. Prüfungsfach können statt einer mündlichen Prüfung die Schulhalbjahresergebnisse aus dem vierten Schulhalbjahr der Qualifikationsphase eingebracht werden

Zutreffendes einfügen:
Kleines Latinum/Latinum/Großes Latinum/Graecum
Latinum/Graecum gemäß "Vereinbarung über das Latinum und das Graecum" (Beschluss der KMK vom 22.9.2005)