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  • ab 01.01.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 FZSchEntgRdErl

Bibliographie

Titel
Erhebung privatrechtlicher Entgelte für die Benutzung oder Inanspruchnahme landeseigener Flächen für den freizeitbezogenen Schiffsverkehr
Redaktionelle Abkürzung
FZSchEntgRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100

Entsprechen die bereits bestehenden Altverträge nicht den in den Nummern 1.1 bis 1.15 genannten Mindestkriterien, so sind sie - insbesondere im Hinblick auf die Höhe der Entgelte - im Rahmen der vertraglichen Möglichkeiten so bald wie möglich anzupassen.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 6 des Runderlasses vom 15. November 2019 (Nds. MBl. S. 1767)