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  • ab 01.01.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 FZSchEntgRdErl

Bibliographie

Titel
Erhebung privatrechtlicher Entgelte für die Benutzung oder Inanspruchnahme landeseigener Flächen für den freizeitbezogenen Schiffsverkehr
Redaktionelle Abkürzung
FZSchEntgRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100

Die dem Bereich der Sportboot- und Freizeitschifffahrt zuzurechnenden Flächen werden im Interesse einer landesweiten Gesamtschau in einem gesonderten Nummernkreis in der Datenbank LINFOS erfasst. Zur Sicherstellung einer entsprechenden Datenqualität ist ein regelmäßiger zeitnaher Datenaustausch mit der örtlich jeweils zuständigen Fondsverwaltung des Landesliegenschaftsfonds (Hinweis auf Nummer 1.3 der VV zu § 64 LHO) sicherzustellen.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 6 des Runderlasses vom 15. November 2019 (Nds. MBl. S. 1767)