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  • ab 01.03.2020 (aktuelle Fassung)

Anlage 1 VV-APVO-TD - Ausbildungsnachweis

Bibliographie

Titel
Durchführungsbestimmungen zur Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für bestimmte Fachbereiche in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Technische Dienste (VV-APVO-TD)
Amtliche Abkürzung
VV-APVO-TD
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411
Name, VornameFachrichtung
Technische Dienste
Fachbereich
AusbildungsbehördeAusbildungsstelle
Leitende Ausbildungsstelle
Ausbildungsdauer von/bisAusbildungsabschnitt (Nr.)Ausbildungsstelle (sofern abweichend) und TätigkeitenBescheinigung
Ausbildungsstelle und
Ausbildungsleiterin/Ausbildungsleiter

Außer Kraft am 1. März 2025 durch Nummer 2 des Runderlasses vom 3. März 2020 (Nds. MBl. S. 359)