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  • ab 01.03.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 VV-APVO-TD

Bibliographie

Titel
Durchführungsbestimmungen zur Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für bestimmte Fachbereiche in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Technische Dienste (VV-APVO-TD)
Amtliche Abkürzung
VV-APVO-TD
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

Dieser RdErl. tritt mit Wirkung vom 1. 3. 2020 in Kraft und mit Ablauf des 28. 2. 2025 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. März 2025 durch Nummer 2 des Runderlasses vom 3. März 2020 (Nds. MBl. S. 359)

An
die Kommunen und die der Aufsicht des Landes unterstehenden anderen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
das Studieninstitut des Landes Niedersachsen
das Niedersächsische Landesamt für Bau und Liegenschaften
die Dienststellen des Staatlichen Baumanagements Niedersachsen
den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen