§ 2 NFVG - Übertragener Wirkungskreis
Bibliographie
- Titel
- [keine Angabe]
- Amtliche Abkürzung
- NFVG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 61330110000000
Bei der Festsetzung der Zuweisungen für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises gemäß § 2 Satz 1 Nr. 3 NFAG werden für das Haushaltsjahr 2001 für kreisfreie Städte 83,05 Deutsche Mark und für Landkreise 91,25 Deutsche Mark und ab dem Haushaltsjahr 2002 für kreisfreie Städte 84,71 Deutsche Mark und für Landkreise 93,08 Deutsche Mark für jede Einwohnerin und jeden Einwohner zu Grunde gelegt.