§ 2 NFVG - Übertragener Wirkungskreis

Bibliographie

Titel
[keine Angabe]
Amtliche Abkürzung
NFVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
61330110000000

Bei der Festsetzung der Zuweisungen für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises gemäß § 2 Satz 1 Nr. 3 NFAG werden für das Haushaltsjahr 2001 für kreisfreie Städte 83,05 Deutsche Mark und für Landkreise 91,25 Deutsche Mark und ab dem Haushaltsjahr 2002 für kreisfreie Städte 84,71 Deutsche Mark und für Landkreise 93,08 Deutsche Mark für jede Einwohnerin und jeden Einwohner zu Grunde gelegt.