§ 2 NFVG - Übertragener Wirkungskreis
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Gesetz zur Regelung der Finanzverteilung zwischen Land und Kommunen (Niedersächsisches Finanzverteilungsgesetz - NFVG -)
- Amtliche Abkürzung
- NFVG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 61330110000000
Bei der Festsetzung der Zuweisungen für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises gemäß § 2 Satz 1 Nr. 3 NFAG werden für das Haushaltsjahr 2002 für kreisfreie Städte 43,37 Euro und für Landkreise 47,65 Euro und ab dem Haushaltsjahr 2003 für kreisfreie Städte 44,24 Euro und für Landkreise 48,60 Euro für jede Einwohnerin und jeden Einwohner zu Grunde gelegt.