§ 3 Nds. AGWVG - Öffentliche Bekanntmachungen der Aufsichtsbehörde
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Wasserverbandsgesetz (Nds. AGWVG)
- Amtliche Abkürzung
- Nds. AGWVG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28200100000000
Die öffentlichen Bekanntmachungen nach § 7 Abs. 3 und § 58 Abs. 2 WVG erfolgen in dem amtlichen Verkündungsblatt, in dem die Aufsichtsbehörde ihre Satzungen oder die Satzungen beaufsichtigter kommunaler Körperschaften bekannt zu machen hat.