§ 10 FABäBPrO - Anmeldung zur Prüfung
Bibliographie
- Titel
- Prüfungsordnung zur Durchführung von Abschlussprüfungen für den Ausbildungsberuf zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe im Land Niedersachsen
- Redaktionelle Abkürzung
- FABäBPrO,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22420000000035
(1) Die/der Ausbildende hat die Auszubildende/den Auszubildenden mit deren/dessen Zustimmung innerhalb der Anmeldefrist bei der zuständigen Stelle auf anzuforderndem Formblatt zur Prüfung anzumelden.
(2) In besonderen Fällen kann die Prüfungsbewerberin/der Prüfungsbewerber selbst den Antrag auf Zulassung zur Prüfung stellen. Dies gilt insbesondere in Fällen gemäß § 9 und - wenn ein Ausbildungsverhältnis nicht mehr besteht - bei Wiederholungsprüfungen.
(3) Der Anmeldung sind beizufügen:
- a)
in den Fällen des § 8 und des § 9 Abs. 1:
- 1.
Bescheinigung über die Teilnahme an der vorgeschriebenen Zwischenprüfung,
- 2.
Nachweis durch die Ausbildende/den Ausbildenden und die Ausbilderin/den Ausbilder auf dem von der zuständigen Stelle vorgeschriebenen Formblatt über die gemäß §§ 3 und 4 der Verordnung zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe vom 26.3.1997 (BGBl. 1997 Teil I Nr. 21 S. 740) während der Ausbildung zu erbringenden Leistungen,
- 3.
das letzte Zeugnis der zuletzt besuchten Bildungseinrichtung,
- 4.
vorgeschriebene Berichtshefte (Ausbildungsnachweise/Fachberichte),
- 5.
ggf. weitere Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise,
- 6.
Lebenslauf (tabellarisch),
- 7.
ggf. Bescheinigung über Art und Umfang einer Behinderung;
- b)
in den Fällen des § 9 Abs. 2 und 3:
- 1.
Tätigkeitsnachweise oder glaubhafte Darlegung über den Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten i.S. des § 9 Abs. 2 oder Ausbildungsnachweise i.S. des § 9 Abs. 3 sowie amtliche oder amtlich beglaubigte Prüfungsnachweise der Leistungen nach §§ 3 und 4 der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe vom 26.3.1997,
- 2.
das letzte Zeugnis der zuletzt besuchten Bildungseinrichtung,
- 3.
ggf. weitere Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise,
- 4.
Lebenslauf (tabellarisch),
- 5.
ggf. Bescheinigung über Art und Umfang einer Behinderung;
- c)
bei Wiederholungsprüfungen Bescheide nach § 23 unter Angabe von Ort und Zeitpunkt vorangegangener Prüfungen.