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  • ab 30.05.1998 (aktuelle Fassung)

§ 10 FABäBPrO - Anmeldung zur Prüfung

Bibliographie

Titel
Prüfungsordnung zur Durchführung von Abschlussprüfungen für den Ausbildungsberuf zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe im Land Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
FABäBPrO,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22420000000035

(1) Die/der Ausbildende hat die Auszubildende/den Auszubildenden mit deren/dessen Zustimmung innerhalb der Anmeldefrist bei der zuständigen Stelle auf anzuforderndem Formblatt zur Prüfung anzumelden.

(2) In besonderen Fällen kann die Prüfungsbewerberin/der Prüfungsbewerber selbst den Antrag auf Zulassung zur Prüfung stellen. Dies gilt insbesondere in Fällen gemäß § 9 und - wenn ein Ausbildungsverhältnis nicht mehr besteht - bei Wiederholungsprüfungen.

(3) Der Anmeldung sind beizufügen:

  1. a)

    in den Fällen des § 8 und des § 9 Abs. 1:

    1. 1.

      Bescheinigung über die Teilnahme an der vorgeschriebenen Zwischenprüfung,

    2. 2.

      Nachweis durch die Ausbildende/den Ausbildenden und die Ausbilderin/den Ausbilder auf dem von der zuständigen Stelle vorgeschriebenen Formblatt über die gemäß §§ 3 und 4 der Verordnung zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe vom 26.3.1997 (BGBl. 1997 Teil I Nr. 21 S. 740) während der Ausbildung zu erbringenden Leistungen,

    3. 3.

      das letzte Zeugnis der zuletzt besuchten Bildungseinrichtung,

    4. 4.

      vorgeschriebene Berichtshefte (Ausbildungsnachweise/Fachberichte),

    5. 5.

      ggf. weitere Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise,

    6. 6.

      Lebenslauf (tabellarisch),

    7. 7.

      ggf. Bescheinigung über Art und Umfang einer Behinderung;

  2. b)

    in den Fällen des § 9 Abs. 2 und 3:

    1. 1.

      Tätigkeitsnachweise oder glaubhafte Darlegung über den Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten i.S. des § 9 Abs. 2 oder Ausbildungsnachweise i.S. des § 9 Abs. 3 sowie amtliche oder amtlich beglaubigte Prüfungsnachweise der Leistungen nach §§ 3 und 4 der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe vom 26.3.1997,

    2. 2.

      das letzte Zeugnis der zuletzt besuchten Bildungseinrichtung,

    3. 3.

      ggf. weitere Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise,

    4. 4.

      Lebenslauf (tabellarisch),

    5. 5.

      ggf. Bescheinigung über Art und Umfang einer Behinderung;

  3. c)

    bei Wiederholungsprüfungen Bescheide nach § 23 unter Angabe von Ort und Zeitpunkt vorangegangener Prüfungen.