Abschnitt 6 PDVLKRdErl - Dienstrechtlicher Hinweis
Bibliographie
- Titel
- Verarbeitung personenbezogener Daten auf privaten Informationstechnischen Systemen (IT-Systemen) von Lehrkräften
- Redaktionelle Abkürzung
- PDVLKRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20600
Die Einhaltung der Bestimmungen dieses RdErl. kann von der Schulleitung, der oder dem für die Schule bestellten Datenschutzbeauftragten und den Schulbehörden im privaten Bereich der Lehrkräfte nicht kontrolliert werden. Darum ist von den Lehrkräften die Verpflichtungserklärung gemäß Nummer 5 abzugeben.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen diese Bestimmungen eine Dienstpflichtverletzung darstellen, die disziplinarrechtlich oder arbeitsrechtlich verfolgt werden muss, wenn sie der Schulleitung oder den Schulbehörden bekannt wird.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 7 des Runderlasses vom 1. Januar 2020 (Nds. MBl. S. 154, SVBl. Nr. 2/2020 S. 63)