Abschnitt 5 PDVLKRdErl - Verpflichtungserklärung
Bibliographie
- Titel
- Verarbeitung personenbezogener Daten auf privaten Informationstechnischen Systemen (IT-Systemen) von Lehrkräften
- Redaktionelle Abkürzung
- PDVLKRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20600
Mit dem Antrag auf Genehmigung der Verarbeitung personenbezogener Daten nach Nummer 3 auf einem privaten IT-System ist der Schulleitung folgende schriftliche Erklärung zu übergeben:
"Ich verpflichte mich, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten von Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten, Lehrkräften und den Ausbildungs- und Praktikumsbetrieben zugehörigen Personen auf (m)einem privaten IT-System
den Datenrahmen gemäß Nummer 3 und die Datenschutz- und Datensicherungsmaßnahmen gemäß Nummer 4 des Runderlasses des Kultusministeriums vom 1.1.2020 zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf privaten Informationstechnischen Systemen (IT-Systemen) von Lehrkräften (Nds. MBl. S. 154) einzuhalten und
der Schule einen Ausdruck oder ein verschlüsseltes elektronisches Speichermedium mit allen über eine Schülerin oder einen Schüler, eine Erziehungsberechtigte oder einen Erziehungsberechtigten, eine Lehrkraft oder eine dem Ausbildungs- und Praktikumsbetrieb zugehörige Person gespeicherten Daten zur Verfügung zu stellen, wenn ein Antrag auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO gestellt worden ist.
Ich sichere zu, der oder dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen auf Verlangen Zugang zu allen im Rahmen des o. g. Runderlasses genutzten privaten IT-Systemen und Speichermedien zu gewähren, um ihr oder ihm die Wahrnehmung der gesetzlichen Kontrollaufgaben im dienstlichen Bereich zu ermöglichen."
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 7 des Runderlasses vom 1. Januar 2020 (Nds. MBl. S. 154, SVBl. Nr. 2/2020 S. 63)