Abschnitt 3 BBiG-HWRdErl
Bibliographie
- Titel
- Durchführung des Berufsbildungsgesetzes; Bestimmung der zuständigen Behörden für die Berufsausbildung für den Bereich der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft sowie der zuständigen Stelle für den Bereich der Hauswirtschaft
- Redaktionelle Abkürzung
- BBiG-HWRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22420000000043
3.
Zu zuständigen Stellen gemäß § 93 BBiG für die Berufsausbildung in der Hauswirtschaft werden für ihren jeweiligen Bereich mit Ihrem Einverständnis die Landwirtschaftskammern Hannover und Weser-Ems bestimmt.