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  • ab 01.10.2000 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 BBiG-HWRdErl

Bibliographie

Titel
Durchführung des Berufsbildungsgesetzes; Bestimmung der zuständigen Behörden für die Berufsausbildung für den Bereich der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft sowie der zuständigen Stelle für den Bereich der Hauswirtschaft
Redaktionelle Abkürzung
BBiG-HWRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22420000000043

3.
Zu zuständigen Stellen gemäß § 93 BBiG für die Berufsausbildung in der Hauswirtschaft werden für ihren jeweiligen Bereich mit Ihrem Einverständnis die Landwirtschaftskammern Hannover und Weser-Ems bestimmt.