Abschnitt 2 BBiG-HWRdErl
Bibliographie
- Titel
- Durchführung des Berufsbildungsgesetzes; Bestimmung der zuständigen Behörden für die Berufsausbildung für den Bereich der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft sowie der zuständigen Stelle für den Bereich der Hauswirtschaft
- Redaktionelle Abkürzung
- BBiG-HWRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22420000000043
2.
Im Einvernehmen mit dem MI wird bestimmt:
Zuständige Behörde für die Errichtung von Ausschüssen für die Meisterprüfung nach § 81 Abs. 1 und § 95 Abs. 2 BBiG ist die BezReg Hannover für den Bereich der Landwirtschaftskammer Hannover und die BezReg Weser-Ems für den Bereich der Landwirtschaftskammer Weser-Ems.