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  • ab 01.10.2000 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 BBiG-HWRdErl

Bibliographie

Titel
Durchführung des Berufsbildungsgesetzes; Bestimmung der zuständigen Behörden für die Berufsausbildung für den Bereich der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft sowie der zuständigen Stelle für den Bereich der Hauswirtschaft
Redaktionelle Abkürzung
BBiG-HWRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22420000000043

2.
Im Einvernehmen mit dem MI wird bestimmt:

Zuständige Behörde für die Errichtung von Ausschüssen für die Meisterprüfung nach § 81 Abs. 1 und § 95 Abs. 2 BBiG ist die BezReg Hannover für den Bereich der Landwirtschaftskammer Hannover und die BezReg Weser-Ems für den Bereich der Landwirtschaftskammer Weser-Ems.