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Anlage 2 BauGO - Anlage 2 (zu den §§ 1,2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 und 2)

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (Baugebührenordnung - BauGO -)
Amtliche Abkürzung
BauGO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20220014700000

Tabelle des durchschnittlichen Rohbauwertes je Kubikmeter Brutto-Rauminhalts

Bezugsjahr 1991 = 100

GebäudeartRohbauwert DM/qcm
1.Wohngebäude163
2.Wochenendhäuser143
3.Büro- und Verwaltungsgebäude, Banken und Arztpraxen219
4.Schulen208
5.Kindertageseinrichtungen186
6.Hotels, Pensionen, Heime bis jeweils 60 Betten, Gaststätten186
7.Hotels, Heime, Sanatorien mit jeweils mehr als 60 Betten217
8.Krankenhäuser241
9.Versammlungsstätten186
10.Hallenbäder200
11.Verkaufsstätten mit nicht mehr als 50.000 cbm Brutto-Rauminhalt in eingeschossigen Gebäuden
11.1bis 2.000 cbm Brutto-Rauminhalt56
11.2der 2.000 cbm übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 5.000 cbm49
11.3der 5.000 cbm übersteigende Brutto-Rauminhalt39
12.Verkaufsstätten mit nicht mehr als 5.000 cbm Brutto-Rauminhalt in mehrgeschossigen Gebäuden
12.1mit Verkaufsstätten in einem Geschoss und sonstigen Nutzungen mit Aufenthaltsräumen in den übrigen Geschossen124
12.2mit Verkaufsstätten in mehr als einem Geschoss221
13.Kleingaragen, ausgenommen offene Kleingaragen134
14.Mittel- und Großgaragen, soweit sie eingeschossig sind160
15.Mittel- und Großgaragen, soweit sie mehrgeschossig sind193
16.Tiefgaragen223
17.Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude, Sporthallen mit nicht mehr als 50.000 cbm Brutto-Rauminhalt
17.1bis zu 2.000 cbm Brutto-Rauminhalt
Bauart schwer (Hoch 1)70
sonstige Bauart56
17.2der 2.000 cbm übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 5.000 cbm
Bauart schwer*60
sonstige Bauart49
17.3der 5.000 cbm übersteigende Brutto-Rauminhalt
Bauart schwer*49
sonstige Bauart39
18.Stallgebäude, ausgenommen Güllekeller,
18.12.000 cbm Brutto-Rauminhalt
Bauart schwer*66
sonstige Bauart
18.2der 2.000 cbm übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 5.000 cbm
Bauart schwer*54
sonstige Bauart43
18.3der 5.000 cbm übersteigende Brutto-Rauminhalt
Bauart schwer*43
sonstige Bauart36
19.Gebäude zur Lagerung landwirtschaftlicher Produkte36
20.Gebäude zum Abstellen landwirtschaftlicher Maschinen und Geräte26
21.Güllekeller, soweit sie unter Ställen oder sonstigen landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden liegen130
22.Schuppen, offene Kleingaragen und ähnliche Gebäude59
23.Gewächshäuser
23.1bis 1.500 cbm Brutto-Rauminhalt43
23.2der 1.500 cbm übersteigende Brutto-Rauminhalt26
*Gebäude, deren Außewände überwiegend aus Beton einschließlich Leicht- und Porenbeton oder aus mehr als 17,cm dickem Mauerwerk bestehen

Bei Gebäuden mit mehr als fünf Vollgeschossen ist der Rohbauwert um 5 v. H. und bei Hochhäusern um 10 v. H. zu erhöhen. Bei Hallenbauten mit Kränen sind für den von Kranbahnen erfassten Hallenbereich 65 DM/cbm hinzuzurechnen.

Die in der Tabelle angegebenen Werte berücksichtigen nur Flachgründungen mit Streifen- oder Einzelfundamenten. Mehrkosten für andere Gründungen sind gesondert zu ermitteln; dies gilt auch für Außenwandverkleidungen, für die ein Standsicherheitsnachweis geführt werden muss.

Bei Gebäuden mit gemischter Nutzung ist für die Gebäudeteile mit verschiedenen Nutzungsarten der Rohbauwert anteilig zu ermitteln, soweit Nutzungsarten nicht nur Nebenzwecken dienen.

Der nicht ausgebaute Dachraum eines Dachgeschosses ist, abweichend von DIN 277, nur mit einem Drittel seines Rauminhalts anzurechnen.