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Anlage 2 BauGO - Anlage 2 (zu den §§ 1, 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 und 2)

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (Baugebührenordnung - BauGO -)
Amtliche Abkürzung
BauGO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20220014700000

Tabelle des durchschnittlichen Rohbauwertes je Kubikmeter Brutto-Rauminhalts

Bezugsjahr 1991 = 100

GebäudeartRohbauwert Euro/cbm
1.Wohngebäude83
2.Wochenendhäuser73
3.Büro- und Verwaltungsgebäude, Banken und Arztpraxen112
4.Schulen106
5.Kindertageseinrichtungen95
6.Hotels, Pensionen, Heime bis jeweils 60 Betten, Gaststätten95
7.Hotels, Heime, Sanatorien mit jeweils mehr als 60 Betten111
8.Krankenhäuser123
9.Versammlungsstätten95
10.Hallenbäder102
11.Verkaufsstätten mit nicht mehr als 50.000 cbm Brutto-Rauminhalt in eingeschossigen Gebäuden
11.1bis 2.000 cbm Brutto-Rauminhalt29
11.2der 2.000 cbm übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 5.000 cbm25
11.3der 5.000 cbm übersteigende Brutto-Rauminhalt20
12.Verkaufsstätten mit nicht mehr als 5.000 cbm Brutto-Rauminhalt in mehrgeschossigen Gebäuden
12.1mit Verkaufsstätten in einem Geschoss und sonstigen Nutzungen mit Aufenthaltsräumen in den übrigen Geschossen63
12.2mit Verkaufsstätten in mehr als einem Geschoss113
13.Kleingaragen, ausgenommen offene Kleingaragen69
14.Mittel- und Großgaragen, soweit sie eingeschossig sind82
15.Mittel- und Großgaragen, soweit sie mehrgeschossig sind99
16.Tiefgaragen114
17.Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude, Sporthallen mit nicht mehr als 50.000 cbm Brutto-Rauminhalt
17.1bis zu 2.000 cbm Brutto-Rauminhalt
Bauart schwer (Hoch 1)36
sonstige Bauart29
17.2der 2.000 cbm übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 5.000 cbm
Bauart schwer*31
sonstige Bauart25
17.3der 5.000 cbm übersteigende Brutto-Rauminhalt
Bauart schwer*25
sonstige Bauart20
18.Stallgebäude, ausgenommen Güllekeller,
18.12.000 cbm Brutto-Rauminhalt
Bauart schwer*34
sonstige Bauart24
18.2der 2.000 cbm übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 5.000 cbm
Bauart schwer*28
sonstige Bauart22
18.3der 5.000 cbm übersteigende Brutto-Rauminhalt
Bauart schwer*22
sonstige Bauart18
19.Gebäude zur Lagerung landwirtschaftlicher Produkte18
20.Gebäude zum Abstellen landwirtschaftlicher Maschinen und Geräte13
21.Güllekeller, soweit sie unter Ställen oder sonstigen landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden liegen66
22.Schuppen, offene Kleingaragen und ähnliche Gebäude30
23.Gewächshäuser
23.1bis 1.500 cbm Brutto-Rauminhalt22
23.2der 1.500 cbm übersteigende Brutto-Rauminhalt13
* Gebäude, deren Außewände überwiegend aus Beton einschließlich Leicht- und Porenbeton oder aus mehr als 17 cm dickem Mauerwerk bestehen

Bei Gebäuden mit mehr als fünf Vollgeschossen ist der Rohbauwert um 5 v. H. und bei Hochhäusern um 10 v. H. zu erhöhen. Bei Hallenbauten mit Kränen sind für den von Kranbahnen erfassten Hallenbereich 33 Euro/cbm hinzuzurechnen.

Die in der Tabelle angegebenen Werte berücksichtigen nur Flachgründungen mit Streifen- oder Einzelfundamenten. Mehrkosten für andere Gründungen sind gesondert zu ermitteln; dies gilt auch für Außenwandverkleidungen, für die ein Standsicherheitsnachweis geführt werden muss.

Bei Gebäuden mit gemischter Nutzung ist für die Gebäudeteile mit verschiedenen Nutzungsarten der Rohbauwert anteilig zu ermitteln, soweit Nutzungsarten nicht nur Nebenzwecken dienen.

Der nicht ausgebaute Dachraum eines Dachgeschosses ist, abweichend von DIN 277, nur mit einem Drittel seines Rauminhalts anzurechnen.