Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 01.12.1992, Az.: 12 U 33/92

Überholabsicht eines Pkw-Fahrers; Radfahrende Kinder in Wohnstraße; Fahrgeschwindigkeit

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
01.12.1992
Aktenzeichen
12 U 33/92
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1992, 15546
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1992:1201.12U33.92.0A

Fundstellen

  • NZV 1994, 111 (Volltext mit amtl. LS)
  • VRS 1994, 265
  • VersR 1994, 116 (Volltext mit red. LS)
  • r+s 1994, 93

Amtlicher Leitsatz

Ist der Pkw-Fahrer sicher, daß die Kinder, die in einer Wohnstraße radfahren, auf sein Fahrzeug aufmerksam geworden sind und ihn auch vorbeifahren lassen, so darf er diese überholen. Gleiches gilt, wenn die Fahrgeschwindigkeit des Pkw-Fahrers nur noch unwesentlich über der der Kinder liegt.