Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 01.12.1992, Az.: 12 U 33/92
Überholabsicht eines Pkw-Fahrers; Radfahrende Kinder in Wohnstraße; Fahrgeschwindigkeit
Bibliographie
- Gericht
- OLG Oldenburg
- Datum
- 01.12.1992
- Aktenzeichen
- 12 U 33/92
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1992, 15546
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGOL:1992:1201.12U33.92.0A
Rechtsgrundlage
- § 3 Abs. 2a StVO
Fundstellen
- NZV 1994, 111 (Volltext mit amtl. LS)
- VRS 1994, 265
- VersR 1994, 116 (Volltext mit red. LS)
- r+s 1994, 93
Amtlicher Leitsatz
Ist der Pkw-Fahrer sicher, daß die Kinder, die in einer Wohnstraße radfahren, auf sein Fahrzeug aufmerksam geworden sind und ihn auch vorbeifahren lassen, so darf er diese überholen. Gleiches gilt, wenn die Fahrgeschwindigkeit des Pkw-Fahrers nur noch unwesentlich über der der Kinder liegt.