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  • ab 17.11.1994 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 HvAErl - 4. Aufhebung von Vorschriften

Bibliographie

Titel
Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes; Voraussetzungen, Umfang und Erfüllung des Anspruchs auf ein Heilverfahren nach § 30
Redaktionelle Abkürzung
HvAErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
25100000100022

Der Bezugserlaß wird aufgehoben.

An das
Niedersächsische Landesverwaltungsamt.