Abschnitt 4 AufnRdErl - Vereinbarkeit mit weiteren Planungen
Bibliographie
- Titel
- Katastrophenschutz; Hinweise und Regelungen zur Planung von Einrichtung und Betrieb von Notunterkünften sowie zur Betreuung, Unterbringung und Versorgung Betroffener (Aufnahmeplanung)
- Redaktionelle Abkürzung
- AufnRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21100
Die untere Katastrophenschutzbehörde stimmt die Aufnahmeplanung insbesondere mit eventuell vorhandenen Einsatzkonzepten des Sanitäts- und Betreuungsdienstes, Verkehrs- und Lenkungsplanungen, Evakuierungsplanungen sowie ggf. weiteren Planungen ab.
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 6 des RdErl. vom 15. November 2023 (Nds. MBl. S. 910)