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  • ab 01.01.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 AufnRdErl - Vereinbarkeit mit weiteren Planungen

Bibliographie

Titel
Katastrophenschutz; Hinweise und Regelungen zur Planung von Einrichtung und Betrieb von Notunterkünften sowie zur Betreuung, Unterbringung und Versorgung Betroffener (Aufnahmeplanung)
Redaktionelle Abkürzung
AufnRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21100

Die untere Katastrophenschutzbehörde stimmt die Aufnahmeplanung insbesondere mit eventuell vorhandenen Einsatzkonzepten des Sanitäts- und Betreuungsdienstes, Verkehrs- und Lenkungsplanungen, Evakuierungsplanungen sowie ggf. weiteren Planungen ab.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 6 des RdErl. vom 15. November 2023 (Nds. MBl. S. 910)