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  • ab 01.01.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 6 AufnRdErl - Schlussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Katastrophenschutz; Hinweise und Regelungen zur Planung von Einrichtung und Betrieb von Notunterkünften sowie zur Betreuung, Unterbringung und Versorgung Betroffener (Aufnahmeplanung)
Redaktionelle Abkürzung
AufnRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21100

Dieser RdErl. tritt am 1. 1. 2024 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2029 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 6 des RdErl. vom 15. November 2023 (Nds. MBl. S. 910)

An die
obere Katastrophenschutzbehörde
unteren Katastrophenschutzbehörden