Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 21.12.1994 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 HeimPersVDf - Schlußbestimmung

Bibliographie

Titel
Durchführung der Verordnung über personelle Anforderungen für Heime
Redaktionelle Abkürzung
HeimPersVDf,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21141000040013

4.1
Zur raschen Umsetzung der neuen HeimPersV soll diese einen Schwerpunkt der Dienstbesprechungen der zuständigen Behörden bilden. Dies gilt entsprechend für die Beratungstätigkeit nach § 11 HeimG und für die Heimprüfung nach § 9 HeimG.

4.2
Die zuständigen Behörden haben dem MS bis zum 30.6.1997 auf dem Dienstwege die Erfahrungen mitzuteilen, die ihnen bei der Anwendung der neuen Regelungen bekanntgeworden sind.

An
das Niedersächsische Landesamt für Zentrale Soziale Aufgaben,
die Bezirksregierungen,
die Landkreise, kreisfreien und großen selbständigen Städte.

Nachrichtlich:
An
die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens,
die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen,
die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen,
das Katholische Büro Niedersachsen - Kommissariat der katholischen Bischöfe,
die Verbände der Träger von privaten und gewerblichen Heimen.