Landgericht Osnabrück
Beschl. v. 22.06.2006, Az.: 1 Qs 37/06

Strafrechtliches Vollstreckungsverbot nach Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens; Anordnung eines Haftbefehls zur Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe; Vollstreckung einer Geldstrafe im Insolvenzfall; Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen eine Entscheidung einer strafrechtlichen Vollstreckungsbehörde im Falle bereits eingetretener Erledigung der Vollstreckung; Voraussetzungen für die Anordnung der Ersatzfreiheitsstrafe; Verletzung der Obliegenheit zur Arbeitsleistung und zum Bemühen um angemessene Erwerbstätigkeit im Falle der Ableistung der Ersatzfreiheitsstrafe

Bibliographie

Gericht
LG Osnabrück
Datum
22.06.2006
Aktenzeichen
1 Qs 37/06
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2006, 32585
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:LGOSNAB:2006:0622.1QS37.06.0A

Fundstellen

  • NZI (Beilage) 2007, 22 (red. Leitsatz)
  • Rpfleger 2007, 111-112 (Volltext mit red. LS)
  • ZAP EN-Nr. 225/2007
  • ZInsO 2007, 111-112 (Volltext mit red. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Die Anordnung und Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe anstelle einer Geldstrafe ist auch im Falle einer Verbraucherinsolvenz möglich.