§ 11 WPyDomvRVG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Gestaltung der Rechtsverhältnisse des Waldeck-Pyrmonter Domanialvermögens bei einer staatsrechtlichen Trennung der im Staate Waldeck-Pyrmont vereinigten ehemaligen Fürstentümer Waldeck und Pyrmont
- Redaktionelle Abkürzung
- WPyDomvRVG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 64000010000000
Etwaige Zweifelsfragen und Streitpunkte, die sich bei der Durchführung der Bestimmungen dieses Gesetzes ergeben, sollen ... durch ein Schiedsgericht von drei Mitgliedern ... entschieden werden, von denen je eines der demnächstige Eigentümer des Waldecker und des Pyrmonter Domanialvermögens bestimmt, während um Bestellung des dritten, den Vorsitz führenden Mitgliedes der Reichsminister des Innern angegangen werden soll.