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  • ab 14.09.1948 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 VersKB

Bibliographie

Titel
Bildung einer Niedersächsischen Versorgungskasse
Redaktionelle Abkürzung
VersKB,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20442000003001

1.
Mit Wirkung vom 1. Oktober 1948 wird nach Maßgabe der hiermit festgesetzten, als Anlage beigehefteten Satzung (1), die Bestandteil dieses Beschlusses ist, eine "Niedersächsische Versorgungskasse" errichtet, die den Zweck hat, unter ihren Mitgliedern die Lasten der Versorgung der mit Anwartschaft darauf angestellten Beamten und Lehrer und ihren Hinterbliebenen nach den Bestimmungen dieser Satzung auszugleichen.

(1) Amtl. Anm.:

Die Satzung wird den Mitgliedern von der Verwaltung der Nieders. Versorgungskasse zugeleitet.