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  • ab 14.09.1948 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 VersKB

Bibliographie

Titel
Bildung einer Niedersächsischen Versorgungskasse
Redaktionelle Abkürzung
VersKB,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20442000003001

4.
Der Niedersächsische Minister des Innern wird ermächtigt, einen vorläufigen Vorstand zu bestellen, der den Auftrag hat, die erste Mitgliederversammlung einzuberufen und zu leiten.

Hannover, den 14. September 1948.

Das Niedersächsische Staatsministerium.