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Abschnitt 2 EhrenPRdErl

Bibliographie

Titel
Übernahme der Ehrenpatenschaft durch den Bundespräsidenten
Redaktionelle Abkürzung
EhrenPRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
11440

Die Antragsformulare nach dem Muster der Anlage werden von der Region Hannover, den Landkreisen und kreisfreien Städten beim Bundesverwaltungsamt, Referat II B 4, 50728 Köln - Fax (0 18 88) 3 58-48 52, E-Mail: Ehrungsaufgaben@bva.bund.de - angefordert und den Kommunalbehörden zur Verfügung gestellt. Der Antrag auf Übernahme der Patenschaft ist von den Kommunalbehörden entweder per E-Mail oder Telefax oder auf dem Postweg an das Bundesverwaltungsamt weiterzugeben. Das Bundesverwaltungsamt übersendet den antragstellenden Kommunalbehörden die Patenschaftsurkunde und das Geldgeschenk für das Patenkind. Das vom Bundespräsidenten bei Übernahme der Ehrenpatenschaft gewährte Geschenk beträgt seit dem 1.7.2003 500 EUR.