Abschnitt 2 EhrenPRdErl
Bibliographie
- Titel
- Übernahme der Ehrenpatenschaft durch den Bundespräsidenten
- Redaktionelle Abkürzung
- EhrenPRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 11440
Die Antragsformulare werden von der Region Hannover, den Landkreisen und kreisfreien Städten beim Bundesverwaltungsamt, Referat II B 4, 50728 Köln, angefordert und den Kommunalbehörden zur Verfügung gestellt. Der Antrag auf Übernahme der Patenschaft ist von den Kommunalbehörden an das Bundesverwaltungsamt weiterzugeben. Das Bundesverwaltungsamt übersendet den Kommunalbehörden die Patenschaftsurkunde und das Geldgeschenk. Das vom Bundespräsidenten bei Übernahme der Ehrenpatenschaft gewährte Geschenk beträgt seit dem 1.7.2003 500 EUR.