Anlage 1 GVLReg-Beschl - Geschäftsverteilung der Niedersächsischen Landesregierung

Bibliographie

Titel
Geschäftsverteilung der Niedersächsischen Landesregierung
Redaktionelle Abkürzung
GVLReg-Beschl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20100

Die LReg hat nach Artikel 37 Abs. 2 Nr. 3 der Niedersächsischen Verfassung vom 19. 5. 1993 (Nds. GVBl. S. 107), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. 12. 2020 (Nds. GVBl. S. 464), über die Bezeichnung und Abgrenzung der Geschäftsbereiche der einzelnen Ministerinnen und Minister beschlossen.

I. Allgemeines

1.
Niedersächsische Landesregierung

Die Landesregierung führt die Bezeichnung "Niedersächsische Landesregierung" (LReg). Sie setzt sich zusammen aus

dem Niedersächsischen Ministerpräsidenten,

der Niedersächsischen Innenministerin,

dem Niedersächsischen Finanzminister,

dem Niedersächsischen Sozialminister,

dem Niedersächsischen Wissenschaftsminister,

der Niedersächsischen Kultusministerin,

dem Niedersächsischen Wirtschaftsminister,

der Niedersächsischen Landwirtschaftsministerin,

der Niedersächsischen Justizministerin,

dem Niedersächsischen Umweltminister,

der Niedersächsischen Regional- und Europaministerin.

2.
Bezeichnung der Staatskanzlei und der übrigen Ministerien

Die Staatskanzlei und die Ministerien führen folgende Bezeichnungen:

Niedersächsische Staatskanzlei (StK),

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport (MI),

Niedersächsisches Finanzministerium (MF),

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (MS),

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK),

Niedersächsisches Kultusministerium (MK),

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung (MW),

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML),

Niedersächsisches Justizministerium (MJ),

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU),

Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MB).

II. Geschäftsverteilung der LReg

1.
Staatskanzlei

Der Geschäftsbereich der StK umfasst die Führung der Geschäfte des Ministerpräsidenten und der LReg, insbesondere:

  1. 1.1

    Geschäftsführung des Ministerpräsidenten und der LReg sowie Unterstützung des Ministerpräsidenten bei der Bestimmung der Richtlinienpolitik, Ressortkoordinierung und -planung

  2. 1.2

    Zusammenarbeit mit dem Landtag

  3. 1.3

    Bundesrat und Bundestag

  4. 1.4

    Demografischer Wandel

  5. 1.5

    Norddeutsche Zusammenarbeit

  6. 1.6

    Bundes- und Landesverfassungsrecht, Verfahren vor dem BVerfG und dem StGH - soweit nicht MJ -, Normprüfung, Deregulierung, Hoheitszeichen

  7. 1.7

    Organisation der LReg, Personalangelegenheiten in der Zuständigkeit der LReg

  8. 1.8

    Protokoll, Konsularangelegenheiten, Orden

  9. 1.9

    Allgemeine Angelegenheiten des LRH und des StGH

  10. 1.10

    Medien, Medienrecht, Filmförderung

  11. 1.11

    Internationale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit

  12. 1.12

    Presse- und Informationsstelle der LReg, Chefredaktion für den Internetauftritt der LReg, Weiterentwicklung des Internetauftritts der LReg einschließlich des zugrundeliegenden Redaktionssystems

  13. 1.13

    Vorschrifteninformation (Amtsblattstelle, NI-VORIS)

  14. 1.14

    Archivwesen

  15. 1.15

    Grundsatzfragen der Migration und Teilhabe, Bündnis "Niedersachsen packt an", Verbindungsbüro zum Landesbeauftragten, Ombudsfunktion für Migrationsinteressen, Heimatvertriebene, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, ressortübergreifende Koordinierung und Steuerung der Integrationsmaßnahmen, Niedersächsischer Integrationspreis, Zusammenarbeit mit Beauftragten der Bereiche Integration, Migration, Heimatvertriebene, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler

  16. 1.16

    Beteiligung des Landes am "Tag der Deutschen Einheit"

  17. 1.17

    Grundsatzangelegenheiten und Anerkennungskultur des bürgerschaftlichen Engagements, Rahmenvertrag Versicherungsschutz ehrenamtlich Tätiger, Länderauswertung des Freiwilligensurveys, Bürgerbeteiligung

2.
Ministerium für Inneres und Sport (MI)

Zum Geschäftsbereich des MI gehören alle Geschäfte der LReg, für die nicht ein anderes Ministerium zuständig ist, insbesondere:

  1. 2.1

    Sportförderung und Sportpolitik

  2. 2.2

    Verwaltungsausbildung, Nachwuchskräfterekrutierung

  3. 2.3

    Ressortübergreifende Personalentwicklung, Job-Börse

  4. 2.4

    Aufsicht über IT.Niedersachsen, Statistik, Zentrale Beschaffung

  5. 2.5

    Allgemeines Beamtenrecht, Personalvertretungsrecht

  6. 2.6

    Recht der Gefahrenabwehr, Waffenrecht und Versammlungsrecht

  7. 2.7

    Polizeiverwaltung, Einsatz, Planung und Organisation der Polizei

  8. 2.8

    Katastrophenschutz, Geschäftsführung Kompetenzzentrum

  9. 2.9

    Brandschutz, Kampfmittelbeseitigung

  10. 2.10

    Verteidigungsangelegenheiten, Zivile Verteidigung, Enteignungsrecht

  11. 2.11

    Rettungswesen

  12. 2.12

    Kommunalangelegenheiten, Kommunalverfassung, Kommunalaufsicht, Kommunale Finanzen und Wirtschaft

  13. 2.13

    Vermessung und Geoinformation

  14. 2.14

    Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen, Rückkehrförderung

  15. 2.15

    Spätaussiedler und jüdische Emigranten, Pflege des Kulturgutes - soweit nicht MWK

  16. 2.16

    Ausländer- und Asylrecht (ohne den Vollzug von freiheitsentziehenden Maßnahmen nach dem Aufenthaltsgesetz)

  17. 2.17

    Staatsangehörigkeits- und Personenstandsrecht, Melde-, Pass- und Ausweiswesen, Lastenausgleich, Wiedergutmachung, Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft, Feiertagsrecht

  18. 2.18

    Stiftungsrecht

    1. a)

      rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts, soweit nicht nach § 18 Abs. 1 NStiftG eine Aufgabenwahrnehmung durch die LReg vorgesehen ist oder sich die Zuständigkeit der Stiftungsaufsicht nach § 18 Abs. 2 NStiftG richtet

      Hinweis: Die fachliche Betreuung liegt bei den Ministerien, in deren Geschäftsbereich der jeweilige alleinige oder überwiegende Stiftungszweck fällt (Anlage 2).

    2. b)

      rechtsfähige Stiftungen des öffentlichen Rechts, soweit der jeweilige alleinige oder überwiegende Stiftungszweck nicht in den Geschäftsbereich eines anderen Ministeriums fällt.

  19. 2.19

    Verwaltungsverfahren, Datenschutz

  20. 2.20

    Wahlen

  21. 2.21

    Angelegenheiten des Verfassungsschutzes, Geheimschutz

  22. 2.22

    Strategische Ausrichtung, zentrales IT-Management und IT-Steuerung in der Landesverwaltung (IT-Bevollmächtigte oder IT-Bevollmächtigter der LReg - CIO), Koordinierung des ressortübergreifenden Informationssicherheitsprozesses in der Landesverwaltung (Informationssicherheitsbeauftragte oder Informationssicherheitsbeauftragter der Landesverwaltung - CISO), technischer Betrieb des Internetauftritts des Landes, technischer Betrieb von NI-VORIS, Beschaffung von aktiven Netzkomponenten in den lokalen Netzen der Dienststellen und Ersatzbeschaffung der TK-Anlagen

  23. 2.23

    Zentrale Stelle für Organisationsangelegenheiten

  24. 2.24

    Verwaltungsmodernisierung mit der Koordinierung und Steuerung des Modernisierungsprozesses

  25. 2.25

    Glücksspiel, Buchmachererlaubnisse

  26. 2.26

    Vollzug von Parteiverboten nach § 32 Abs. 1 Satz 1 Parteiengesetz

  27. 2.27

    Zentrale Koordinierungsstelle für die internen Meldestellen nach Artikel 8 der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden

  28. 2.28

    Ehrenamtsstrategie

3.
Finanzministerium (MF)

Der Geschäftsbereich des MF befasst sich überwiegend mit Finanzen, Steuern, Bauangelegenheiten und Liegenschaften des Landes, insbesondere:

  1. 3.1

    Aufstellung und Koordinierung des Gesamthaushalts und der Einzelpläne

  2. 3.2

    Haushaltsrecht, Steuerungsinstrumente Niedersachsen, Leistungsorientiertes Haushaltswirtschaftssystem (LoHN)

  3. 3.3

    Haushaltspolitische, finanz- und volkswirtschaftliche Grundsatz- und Querschnittsangelegenheiten

  4. 3.4

    Richtlinien über Dienstkraftfahrzeuge in der niedersächsischen Landesverwaltung

  5. 3.5

    Haushaltsführung und -rechnung, Personalkostenbudgetierung (PKB)

  6. 3.6

    Informationsverarbeitung in der Haushaltswirtschaft (HWS) und im Haushaltsvollzug (HVS)

  7. 3.7

    Mittelfristige Finanzplanung, Steuerschätzung, Subventionen, Finanzplanungsrat

  8. 3.8

    Staatliches Baumanagement, Grundsatzfragen in Bauangelegenheiten des Bundes, des Landes und Dritter

  9. 3.9

    Liegenschaften des Landes (LFN)

  10. 3.10

    Kassen- und Rechnungswesen

  11. 3.11

    EU-Finanzkontrolle (Bescheinigende Stelle)

  12. 3.12

    Steuern und steuerberatende Berufe

  13. 3.13

    Steuerpolitik und Steuergesetzgebung

  14. 3.14

    Verwaltungskosten/Gebührenmanagement

  15. 3.15

    Allgemeines Abgabenrecht, Internationales Steuerrecht, Investitionszulagen

  16. 3.16

    Zölle und Spielbankenabgaben

  17. 3.17

    Betriebsprüfung, Steuerfahndung, Spielbankenaufsicht

  18. 3.18

    Grundsatzfragen der Finanzpolitik, Finanzverfassung und des bundesstaatlichen Finanzausgleichs, Kommunalfinanzen

  19. 3.19

    Geld- und Kreditgeschäfte, Schulden- und Vermögensverwaltung des Landes, Landesversorgungsrücklage

  20. 3.20

    Landesbeteiligungen

  21. 3.21

    Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen

  22. 3.22

    Anstaltsaufsicht über die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute und öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen

  23. 3.23

    Organisations- und Personalangelegenheiten einschließlich Informationsverarbeitung der Steuer-, Bezüge- und Versorgungsverwaltung sowie des Staatlichen Baumanagements

  24. 3.24

    Besoldungs- und Versorgungsrecht, Beihilfe, Heilfürsorge, Reisekosten, Umzugskosten, Trennungsgeld, Informationsverarbeitung des finanziellen öffentlichen Dienstrechts

  25. 3.25

    Tarif- und Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes

  26. 3.26

    Erbschaften des Fiskus

4.
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (MS)

Der Geschäftsbereich des MS umfasst die sozialen Angelegenheiten, die Familienpolitik, Angelegenheiten der Frauen, Kinder, Jugendlichen und Senioren, die Gesundheitsangelegenheiten, die Arbeit sowie die Integration von Migrantinnen und Migranten, insbesondere:

  1. 4.1

    Sozialpolitik, soziales Entschädigungsrecht

  2. 4.2

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  3. 4.3

    Politik für Menschen mit Behinderungen, unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personennahverkehr einschließlich der Bekanntgabe des Prozentsatzes und der Erstattung von Fahrgeldausfällen (§§ 145 ff. SGB IX)

  4. 4.4

    Büro der oder des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

  5. 4.5

    Sozialhilfe

  6. 4.6

    Obdachlosenangelegenheiten

  7. 4.7

    Pflegeversicherung, Pflegeeinrichtungen, Pflegeberufe

  8. 4.8

    Heimaufsicht

  9. 4.9

    Gesetzliche Rentenversicherung

  10. 4.10

    Kranken- und Unfallversicherung

  11. 4.11

    Landesprüfungsamt für die Sozialversicherung

  12. 4.12

    Frauen- und Gleichstellungspolitik, Gender Mainstreaming in Politik und Verwaltung

  13. 4.13

    Förderung der Erwerbsbeteiligung von Frauen

  14. 4.14

    Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Angelegenheiten nach den §§ 218 und 219 StGB

  15. 4.15

    Migration und Teilhabe/Integration von Migrantinnen und Migranten - soweit nicht StK

  16. 4.16

    Antidiskriminierung

  17. 4.17

    Kinder- und Jugendhilfe

  18. 4.18

    Kinderpolitik, Kinder- und Jugendschutz

  19. 4.19

    Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit

  20. 4.20

    Familienpolitik

  21. 4.21

    Seniorenpolitik, bürgerschaftliches Engagement - soweit nicht StK -, Selbsthilfe

  22. 4.22

    Öffentlicher Gesundheitsdienst, übertragbare und nicht übertragbare Krankheiten

  23. 4.23

    Medizinischer Zivil- und Katastrophenschutz

  24. 4.24

    Umweltbezogener Gesundheitsschutz

  25. 4.25

    Gesundheitsförderung und Prävention, Krebsregister

  26. 4.26

    Arzneimittel-, Medizinprodukte- und Heilmittelwerbewesen (einschließlich Fachaufsicht über die staatliche Gewerbeaufsichtsverwaltung), Apothekenwesen, Gewebespende

  27. 4.27

    Humangenetik, Gendiagnostik, Fortpflanzungsmedizin, Embryonenschutz, Stammzellenrecht

  28. 4.28

    Krankenhausplanung, -finanzierung, -bauplanung, -pflegesätze, -aufsicht

  29. 4.29

    Heilberufe (ohne Tierärztinnen und Tierärzte), Gesundheitsfachberufe (ohne Berufsausbildung)

  30. 4.30

    Kammerrecht der Heilberufe (ohne Tierärztekammer)

  31. 4.31

    Bestattungsrecht (ohne Gräbergesetz)

  32. 4.32

    Telematik im Gesundheitswesen einschließlich Telemedizin

  33. 4.33

    Transplantationsrecht

  34. 4.34

    Psychiatrische Angelegenheiten, psychiatrische Krankenhäuser und Fachabteilungen, Maßregelvollzug, Maßregelvollzugszentrum Niedersachsen und forensische Abteilungen anderer beliehener Krankenhäuser

  35. 4.35

    Suchtbekämpfung, Drogenbeauftragte bzw. Drogenbeauftragter des Landes

  36. 4.36

    Arbeitsschutz (ohne Arbeitsschutz beim Umgang mit radioaktiven Stoffen und Strahlen), technischer Verbraucherschutz (einschließlich Fachaufsicht über die staatliche Gewerbeaufsichtsverwaltung)

  37. 4.37

    Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt, LSBTIQ* und Queerpolitik

  38. 4.38

    Durchführung des ProstSchG

  39. 4.39

    Fachaufsicht über Privatkrankenanstalten nach § 30 GewO

  40. 4.40

    Büro der oder des Landespatientenschutzbeauftragten

  41. 4.41

    Arbeitsmarktpolitik

  42. 4.42

    Arbeits- und Tarifrecht, Betriebsverfassungsrecht

  43. 4.43

    Arbeitsförderung, berufliche Qualifikation und Weiterbildung

5.
Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK)

Der Geschäftsbereich des MWK umfasst die Angelegenheiten der Hochschulen und Wissenschaft in Forschung und Lehre und Kultur, insbesondere:

  1. 5.1

    Forschungspolitik

  2. 5.2

    Forschungsförderung

  3. 5.3

    Forschungseinrichtungen

  4. 5.4

    Wissenschaft und Wirtschaft

  5. 5.5

    Informationsmanagement und E-Learning (für den Geschäftsbereich des MWK)

  6. 5.6

    Hochschulbau

  7. 5.7

    Hochschulen

  8. 5.8

    Hochschulcontrolling

  9. 5.9

    Hochschulrecht

  10. 5.10

    Hochschulmedizin

  11. 5.11

    Berufsakademien

  12. 5.12

    Studienförderung

  13. 5.13

    Erwachsenen- und Weiterbildung

  14. 5.14

    Kulturentwicklungsplanung, Kulturstiftungen

  15. 5.15

    Theater und Musik

  16. 5.16

    Kulturförderung

  17. 5.17

    Bildende Kunst

  18. 5.18

    Freie Kulturarbeit

  19. 5.19

    Museen

  20. 5.20

    Denkmalschutz, Schutz von Kulturgut - soweit nicht StK für archivisches Kulturgut

  21. 5.21

    Geschäftsstelle der Wissenschaftlichen Kommission des Landes Niedersachsen

  22. 5.22

    Angelegenheiten der politischen Bildung, soweit sie nicht den schulischen Bereich betreffen

  23. 5.23

    Wissenschaftliche Bibliotheken

6.
Kultusministerium (MK)

Der Geschäftsbereich des MK umfasst insbesondere folgende Angelegenheiten:

  1. 6.1

    Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder

  2. 6.2

    Allgemeinbildende Schulen (Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Oberschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Abendgymnasien und Kollegs, Förderschulen, Auslandsschulen, Schulen in freier Trägerschaft)

  3. 6.3

    Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte

  4. 6.4

    Berufliche Bildung (Berufsbildende Schulen einschließlich Schulen in freier Trägerschaft, Ausbildung in den anderen als ärztlichen Heilberufen, betriebliche Berufsbildung)

  5. 6.5

    Angelegenheiten der Gedenkstätten

  6. 6.6

    Angelegenheiten der Kirchen und Religionsgemeinschaften

7.
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung (MW)

Der Geschäftsbereich des MW umfasst die Angelegenheiten der Wirtschaft, der Technologie, des Verkehrswesens, des Städtebaus und des Bau- und Wohnungswesens sowie der Digitalisierung, insbesondere:

  1. 7.1

    Wirtschaftspolitik und -analyse

  2. 7.2

    Wirtschaft im demografischen Wandel

  3. 7.3

    Existenzgründungen, Unternehmensfinanzierung

  4. 7.4

    Bürokratieabbau für den Bereich der Wirtschaft

  5. 7.5

    Außenwirtschaft, Programmbewirtschaftung Wirtschaftsförderung aus EFRE, Bescheinigungsbehörde und Prüfbehörde ESF(+) und EFRE, Prüfbehörde Brexit-Anpassungsreserve (BAR), Europäische Wirtschaftspolitik, Europäisches Wirtschaftsrecht

  6. 7.6

    Mittelstandspolitik, Dienstleistungswirtschaft

  7. 7.7

    Handwerk

  8. 7.8

    Angelegenheiten der Unternehmen aus dem Bereich Kommunikationsdienstleistungen, Breitband

  9. 7.9

    Tourismus, Freizeit-, Gesundheits-, Kultur- und Kreativwirtschaft

  10. 7.10

    Versicherungsaufsicht über die der Landesaufsicht unterstehenden öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen und die privaten Versicherungsunternehmen von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung, Versicherungsaufsicht über die niedersächsischen berufsständischen Versorgungswerke, Börsenaufsicht, Rechtsaufsicht nach dem UBGG, Aufsicht nach § 16 Abs. 2 Nr. 9 GwG

  11. 7.11

    Berufsangelegenheiten der Freien Berufe (insbesondere der Architekten, Ingenieure und Wirtschaftsprüfer)

  12. 7.12

    Handel, Kammeraufsicht (Industrie- und Handelskammern - soweit nicht berufliche Bildung -, Handwerkskammern - soweit nicht berufliche Bildung - sowie Architektenkammer, Ingenieurkammer), Gewerberecht (einschließlich des Rechts der Gaststätten, der Spielhallen, der Schaustellung von Personen, der Messen, der Ausstellungen und der Märkte - soweit nicht MS -)

  13. 7.13

    Wettbewerbsrecht und Öffentliches Auftragswesen, Landeskartellbehörde

  14. 7.14

    Technologiepolitik

  15. 7.15

    Fahrzeug- und Schiffbau, Luft- und Raumfahrt

  16. 7.16

    Umweltwirtschaft

  17. 7.17

    Maschinenbau, Stahlindustrie, Chemie, Biotechnologie, Elektroindustrie

  18. 7.18

    Bauwirtschaft, Holz, Glas, Papier, Verlage, Ernährungswirtschaft

  19. 7.19

    Bergbau, Wirtschaftsgeologie, Bodeninformationssystem, Rohstoffindustrie

  20. 7.20

    Eich- und Materialprüfwesen

  21. 7.21

    Wirtschaftsförderung

  22. 7.22

    Verkehrspolitik, Mobilität, Luftverkehr, Logistik

  23. 7.23

    Bundesfernstraßen, Landesstraßen, Straßenverkehrstechnik

  24. 7.24

    Straßenverkehrsrecht, Straßenrecht, Verkehrssicherheit

  25. 7.25

    Schiene, Öffentlicher Personennahverkehr

  26. 7.26

    Häfen und Schifffahrt, JadeWeserPort

  27. 7.27

    Koordinierungsstelle Digitalisierung

  28. 7.28

    Recht und Förderung des Städtebaus

  29. 7.29

    Städtebau, Bauleitplanung, Baukultur

  30. 7.30

    Bauordnungsrecht, Bauprodukte, Baunormen

  31. 7.31

    Wohnraumförderung

  32. 7.32

    Bauaufsicht, Bautechnik, Bauökologie

  33. 7.33

    Wohnungspolitik, soziales Wohnungsrecht, Wohngeld, Wohnungsmarktbeobachtung

8.
Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML)

Der Geschäftsbereich des ML umfasst die Angelegenheiten des ländlichen Raums, der Ernährung und Landwirtschaft, des Verbraucherschutzes sowie der Landesentwicklung, insbesondere:

  1. 8.1

    Organisation der Agrar- und Forstverwaltung (einschließlich der Aufsicht über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Niedersächsische Landgesellschaft), EU-Zahlstelle für den EGFL und den ELER, Fondsverwaltung ELER - soweit nicht MB -, zuständige Behörde nach der Verordnung (EU) 2021/2116

  2. 8.2

    Agrarpolitik

  3. 8.3

    Tierproduktion, Totalisatorenerlaubnisse nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz, Vieh- und Fleischwirtschaft, Milchwirtschaft, Fischwirtschaft

  4. 8.4

    Gartenbau, Gartenkultur, Kleingartenwesen, landwirtschaftlicher Pflanzenbau, Pflanzenschutz, Biotechnologie, Bodenschutz bei der landwirtschaftlichen Bodennutzung (insbesondere i. S. des Vierten Teils des BBodSchG), ökologischer Landbau, nachwachsende Rohstoffe, Bioenergie, Gentechnik im Rahmen des Saatgut-, Futtermittel- und Lebensmittelrechts, Ermittlung der Radioaktivität in Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen, Futtermitteln, Boden, Pflanzen, Düngemitteln

  5. 8.5

    Markt- und Absatzwirtschaft, Handel und Genossenschaften, Ernährungswirtschaft, Marketinggesellschaft

  6. 8.6

    Agrarsozialpolitik

  7. 8.7

    Landfrauen, Landjugend

  8. 8.8

    Verbraucherschutz - soweit nicht MS -, amtliches Kontrollsystem für Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit (inklusive für kosmetische Mittel, Wein und Tabakerzeugnisse), Bedarfsgegenständeüberwachung, Ernährungsaufklärungsmaßnahmen, Akkreditierung, berufsbezogene Aus- und Fortbildung, Aufsicht über das Deutsche Institut für Lebensmitteltechnik e. V. (DIL)

  9. 8.9

    Tierseuchenbekämpfung/Tiergesundheit, Tierische Nebenprodukte-Beseitigung, Tierseuchenkasse

  10. 8.10

    Tierschutz, Tierarzneimittel, verbraucherschutz- und tiergesundheitsbezogene Futtermittelüberwachung, Berufsangelegenheiten der Tierärztinnen und Tierärzte

  11. 8.11

    Raumordnung, landesplanerische Abstimmungen, Mitwirkung im Kuratorium der Akademie für Raumordnung und Landesentwicklung

  12. 8.12

    Entwicklung im ländlichen Raum, ländliche Bodenordnung, Dorfentwicklung

  13. 8.13

    Domänen- und Moorverwaltung (einschließlich forstfiskalischer Grundstücksverkehr)

  14. 8.14

    Forst- und Jagdhoheit, Forst- und Jagdpolitik, nachhaltige Bewirtschaftung und Schutz aller dem Jagdrecht unterstehenden Arten

  15. 8.15

    Wald-, Forst- und Holzwirtschaft

  16. 8.16

    Forst-, Jagd- und Fischereirecht

  17. 8.17

    Waldumweltbildung, waldbezogene Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)

9.
Justizministerium (MJ)

Der Geschäftsbereich des MJ umfasst die Angelegenheiten der Rechtspflege, insbesondere:

  1. 9.1

    Angelegenheiten der Organisation und Dienstaufsicht im Bereich der

    1. a)

      ordentlichen Gerichtsbarkeit

    2. b)

      Verwaltungsgerichtsbarkeit

    3. c)

      Finanzgerichtsbarkeit

    4. d)

      Sozialgerichtsbarkeit

    5. e)

      Arbeitsgerichtsbarkeit

    6. f)

      Disziplinargerichtsbarkeit

    7. g)

      Staatsanwaltschaften

  2. 9.2

    Richterliches Dienstrecht

  3. 9.3

    Bürgerliches Recht, Urheberrecht, Recht des unlauteren Wettbewerbs, gewerblicher Rechtsschutz und sonstige Sonderprivatrechte, soweit nicht die Zuständigkeit anderer Ministerien besteht

  4. 9.4

    Strafrecht, einschließlich Nebenstrafrecht, Strafverfahrensrecht

  5. 9.5

    Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht der Gerichte, Kostenrecht, Vollstreckungsrecht, Insolvenzrecht, Freiwillige Gerichtsbarkeit, außergerichtliche Streitbeilegung

  6. 9.6

    Justizvollzug (einschließlich des Vollzugs von freiheitsentziehenden Maßnahmen nach dem Aufenthaltsgesetz)

  7. 9.7

    Kriminologie und Kriminalpolitik, Täter-Opfer-Ausgleich im Erwachsenenstrafrecht, Landespräventionsrat, justizielle Angelegenheiten des Opferschutzes sowie Opferhilfe, Geschäftsstelle des Niedersächsischen Landesbeauftragten für Opferschutz und Geschäftsstelle des Niedersächsischen Landesbeauftragten gegen Antisemitismus und für den Schutz jüdischen Lebens

  8. 9.8

    Gnadenwesen, soweit das Begnadigungsrecht nicht beim Ministerpräsidenten liegt

  9. 9.9

    Recht und Angelegenheiten der Rechtsanwälte, Notare und des Rechtsberatungswesens

  10. 9.10

    Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland

  11. 9.11

    Juristen- und Justizausbildung, Landesjustizprüfungsamt

  12. 9.12

    Verfassungsgerichtliche Verfahren, die das MJ oder dessen Geschäftsbereich betreffen

  13. 9.13

    Betreuungswesen, fachbezogene Rechtsaufsicht über Betreuungsbehörden, Förderung und Beratung der nach § 1908f BGB anerkannten Betreuungsvereine, Anerkennung von rechtsfähigen Vereinen als Betreuungsvereine nach § 1908f BGB, Tätigkeit von Landesbediensteten als Behördenbetreuerin oder Behördenbetreuer (§ 1897 Abs. 2 Satz 2 BGB)

10.
Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU)

Der Geschäftsbereich des MU umfasst Angelegenheiten des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Umwelt- und der Energiepolitik, insbesondere:

  1. 10.1

    Klimaschutz, Agenda 21, Nachhaltigkeitsstrategie

  2. 10.2

    Energiepolitik, Energierecht

  3. 10.3

    Umweltinformationssysteme, Umweltberichterstattung

  4. 10.4

    Umweltstiftungen, Umwelt und Wirtschaft, Umweltforschung, fachübergreifendes Umweltrecht, außerschulische Umweltbildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)

  5. 10.5

    Wasserwirtschaft, Gewässer- und Meeresschutz, Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Abwasser, Küsten- und Hochwasserschutz, gewässerkundlicher Landesdienst, Wasser- und Abwasserrecht, Deichrecht, Wasserverbandsrecht, Bodenschutz

  6. 10.6

    Gewerbeaufsichts- und Abfallwirtschaftsverwaltung

  7. 10.7

    Immissionsschutz, Kreislauf- und Abfallwirtschaft, Abfallvermeidung, Altlasten, Abfall- und Immissionsschutzrecht

  8. 10.8

    Gentechnologie, Chemikalien, Umwelttoxikologie einschließlich Rechtsangelegenheiten

  9. 10.9

    Kernenergie, nukleare Ver- und Entsorgung, Strahlenschutz, Anlagensicherheit, Recht der Kernenergie

  10. 10.10

    Naturschutz, Artenschutz, Landschaftsplanung, Nationalparke, Biosphärenreservate, Flächen- und Biotopschutz, Eingriffsregelung, Vertragsnaturschutz, Naturschutzprogramme, Naturschutzrecht

  11. 10.11

    Umweltverträglichkeitsprüfung

  12. 10.12

    Wattführungen

11.
Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MB)

Der Geschäftsbereich des MB umfasst Angelegenheiten der Zusammenarbeit mit dem Bund und der EU sowie der Regionalen Entwicklung, insbesondere:

  1. 11.1

    Vertretung des Landes beim Bund

  2. 11.2

    Europapolitik und -recht, Regionale Entwicklung, Regionale Landesentwicklung, Metropolregionen, Verwaltungsbehörde EFRE und ESF(+), ELER-Koordinierung, Verwaltungsbehörde Brexit-Anpassungsreserve (BAR), strategische Entwicklung der EU-Förderung und Koordinierung, Interreg

  3. 11.3

    Vertretung des Landes bei der EU

  4. 11.4

    Europäisches Informations-Zentrum (EIZ)

  5. 11.5

    Landesbeauftragte für regionale Landesentwicklung

  6. 11.6

    "Zuständige Behörde" nach der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. 7. 2006 über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ)