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Abschnitt 2. GVLReg-Beschl

Bibliographie

Titel
Geschäftsverteilung der Niedersächsischen Landesregierung
Redaktionelle Abkürzung
GVLReg-Beschl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20100

Die StK wird ermächtigt, in Abstimmung mit dem jeweiligen Fachministerium Änderungen und Erweiterungen der Geschäftsverteilung der LReg vorzunehmen, die sich auf der Grundlage neuer Rechtsvorschriften ergeben.