Abschnitt 2. GVLReg-Beschl
Bibliographie
- Titel
- Geschäftsverteilung der Niedersächsischen Landesregierung
- Redaktionelle Abkürzung
- GVLReg-Beschl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20100
Die StK wird ermächtigt, in Abstimmung mit dem jeweiligen Fachministerium Änderungen und Erweiterungen der Geschäftsverteilung der LReg vorzunehmen, die sich auf der Grundlage neuer Rechtsvorschriften ergeben.