Abschnitt 3. GVLReg-Beschl
Bibliographie
- Titel
- Geschäftsverteilung der Niedersächsischen Landesregierung
- Redaktionelle Abkürzung
- GVLReg-Beschl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20100
Die Anlage 2 gibt eine Übersicht über die gemäß § 18 NStiftG vom Land errichteten oder verwalteten rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts.