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Abschnitt 3. GVLReg-Beschl

Bibliographie

Titel
Geschäftsverteilung der Niedersächsischen Landesregierung
Redaktionelle Abkürzung
GVLReg-Beschl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20100

Die Anlage 2 gibt eine Übersicht über die gemäß § 18 NStiftG vom Land errichteten oder verwalteten rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts.