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  • ab 21.04.2017 (aktuelle Fassung)

§ 4 TierSchMKG - Inkrafttreten

Bibliographie

Titel
Gesetz über Mitwirkungs- und Klagerechte von Tierschutzorganisationen
Redaktionelle Abkürzung
TierSchMKG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78530

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Hannover, den 6. April 2017

Der Präsident des Niedersächsischen Landtages
Bernd  B u s e m a n n

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Der Niedersächsische Ministerpräsident
Stephan  W e i l