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  • ab 01.01.2005 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 LBZHörOrgBek

Bibliographie

Titel
Organisation der Landesbildungszentren für Hörgeschädigte und des Landesbildungszentrums für Blinde
Redaktionelle Abkürzung
LBZHörOrgBek,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22420

5.
Landesbildungszentrum für Blinde:

5.1
Das Landesbildungszentrum für Blinde erbringt als überregionales Förderzentrum Leistungen zur Teilhabe, insbesondere soziale, schulische und berufliche Eingliederungsleistungen und richtet sich an folgende Zielgruppen:

Kinder im vorschulischen Alter mit einem heilpädagogischen Förderbedarf, der dem Erziehungs- und Förderbedarf von blinden und wesentlich sehbehinderten Kindern entspricht, und schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf mit dem Schwerpunkt Sehen oder mit dem Schwerpunkt Sehen und zusätzlich geistige Entwicklung sowie Berufsschüler, Auszubildende und Umschüler mit einem vergleichbaren Förderbedarf.

5.2
Das Landesbildungszentrum für Blinde hält Leistungsangebote vor in den Bereichen:

  • ambulante Frühförderung, Wohnen,
  • allgemein bildende Schule - Förderschule (Primarbereich, Sekundarbereich I),
  • berufsbildende Schule, überbetriebliche Ausbildung, ophthalmologische Beratung, Weiterbildung und Umschulung.

5.3
Der Standort des Landesbildungszentrums für Blinde befindet sich in Hannover.