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Abschnitt 2 3. DIBt-ÄndAbk

Bibliographie

Titel
Abkommen zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (3. DIBt-Änderungsabkommen)
Redaktionelle Abkürzung
3. DIBt-ÄndAbk,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21072

Dieses Abkommen tritt am 1. des Monats in Kraft, der dem Monat folgt, in dem die letzte der von den Beteiligten ausgefertigten Vertragsurkunden der für das Bauwesen zuständigen Senatsverwaltung des Landes Berlin zugeht. (1)

Der Tag, an dem das Abkommen in Kraft tritt, ist nach Artikel 1 Absatz 3 des Gesetzes zu dem Abkommen zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik vom 6. April 2017 (Nds. GVBl. S. 110) im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.